Allgemeine Regelungen zum Medienrecht
Generell umfasst das Medienrecht alle Regelungen, die sowohl die öffentliche als auch die private Information und Kommunikation betreffen. Aus diesem Grund kann das Medienrecht in mancherlei Hinsicht zum öffentlichen Recht, zum Strafrecht oder auch zum Zivilrecht gezählt werden. Das Medienrecht kann allgemein einerseits in übertragungsspezifische Rechtsgebiete und andererseits in inhaltespezifische Rechtsgebiete eingeteilt werden. Während die übertragungsspezifischen Rechtsgebiete größtenteils dem Verwaltungsrecht zugeordnet werden können und beispielsweise das Rundfunkrecht oder das Telekommunikationsrecht umfassen, werden die inhaltespezifischen Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Urheberrecht, generell zum Zivilrecht gezählt.
Gegenstände des Medienrecht
Als klassische Gegenstände des Medienrecht gelten die Medienfreiheiten Rundfunk, Presse und Film. Darüber hinaus können die Bereiche Internet und Multimedia zu diesen klassischen Gegenständen des Medienrecht gezählt werden.
Regelungsziele des Medienrecht
Allgemeine Regelungsziele des Medienrecht sind die Sicherung der Meinungsfreiheit, die Sicherstellung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsstruktur, der Jugend- und Datenschutz, der Schutz der Mediennutzer und des geistigen Eigentums. Auch die Nutzung bzw. die Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte wird durch das Medienrecht rechtlich geregelt.
Das Telekommunikationsrecht setzt sein Augenmerk hingegen vor allem auf die technische Seite der Inhaltsübertragung. Gemeinsam mit dem Medienrecht bildet das Telekommunikationsrecht einen wichtigen rechtlichen Baustein im Multimediabereich.
Rechtliche Grundlagen des Medienrecht
Rechtliche Basis für das Medienrecht bilden die Meinungsfreiheit, die Rundfunk- und Pressefreiheit, die Rezipientenfreiheit, die Kunstfreiheit und das sogenannte Fernmeldegeheimnis.
Die Presse-, Verlag- und Rundfunkfreiheit im Medienrecht
Während das Presserecht durch die Pressegesetze der Länder geregelt wird, sind für das Verlagsrecht insbesondere das Urheberrechtsgesetz, das Verlagsgesetz und das Recht der Verwertungsgesellschaften bedeutsam. Im Rundfunkrecht als ein Teil des Medienrecht werden von den Ländern Staatsverträge geschlossen, damit eine bundesweit einheitliche Regelung gewährleistet werden kann.
Das Medienrecht im Bereich Kunst, Film, Musik und Fotographie
Besondere Bedeutung für das künstlerische Treiben in den oben genannten Bereichen im Medienrecht hat das Urheberrecht. Hierbei spielen das Urheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz eine große Rolle. Darüber hinaus werden dem Patentrecht, dem Markenrecht und dem Wettbewerbsrecht besondere Signifikanz beigemessen, wenn es um den Schutz von Leistungsschutzrechten geht. Diese Rechtsbereiche werden jedoch nicht grundsätzlich zum Medienrecht gerechnet.
Internet und Multimedia im Medienrecht
Neben dem Medienrecht kommt auch dem Internetrecht eine wichtige Rolle im Bereich Multimedia zu. Innerhalb dieses Bereiches ist insbesondere das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz, welches das Teledienstegesetz, das Teledienstedatenschutzgesetz und das Signaturgesetz umfasst, von großer Bedeutung.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das Medienrecht relativ stark vom sogenannten Fall- oder Richterrecht gezeichnet ist. Dies ist auf die rasante, partiell nicht vorhersehbare inhaltliche und technische Entwicklung im Bereich des Medienrecht und den damit verbundenen Gesetzen, welche neue Sachverhalte meist nur unzureichend beurteilen können, zurückzuführen.
Verschiedene Ausprägungen des Medienrecht
Die Medienregulierung im Medienrecht
Von der Medienregulierung im Medienrecht sind sowohl der Marktzugang von Medienunternehmen als auch deren Finanzierung und Organisation sowie die Überwachung der Aktivitäten von Medienunternehmen betroffen.
Das Medienzivilrecht im Medienrecht
Das Medienzivilrecht umfasst als Bestandteil des Medienrecht den Schutz von Rechtsgütern, das Haftungsrecht und die Verpflichtungen der Massenmedien. Zudem werden das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, der Schutz der Ehre, das Recht am Unternehmen und das Recht am eigenen Namen zu dieser Ausprägung des Medienrecht gezählt.
Das Medienzivilrecht als Bestandteil des Medienrecht gewährt einer Person, die von einer unzulässigen Äußerung in der Berichterstattung betroffen ist, die Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber den Medien durchzusetzen. Das Medienrecht gewährt dem Betroffenen an dieser Stelle einen Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch oder einen Entschädigungsanspruch in Form von Geld. Liegt eine unzulässige Tatsachenbehauptung vor, besteht laut Medienrecht darüber hinaus ein Anspruch auf Berichtigung und Gegendarstellung.
Das Medienstrafrecht im Medienrecht
Einen weiteren Bestandteil im Medienrecht macht das Medienstrafrecht aus. Im Strafrecht gibt es eine Reihe von Gesetzen, die speziell auf die Medien zugeschnitten sind. Als Beispiel kann § 193 StGB angeführt werden, der besagt, dass bei Wahrung berechtigter Interessen als Rechtfertigungsgrund der Beleidigungstatbestand eingreift. Im Bereich des Strafverfahrensrechts können das publizistische Zeugnisverweigerungsrecht und die Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbote angeführt werden.
Das Medienwirtschaftsrecht im Medienrecht
Auch das Medienwirtschaftsrecht spielt im Medienrecht eine besondere Rolle. Zum Medienwirtschaftsrecht werden das Medienkartellrecht, das Werberecht, das Medienwettbewerbsrecht, das Medienhandelsrecht und das Urheberrecht gerechnet.
Das Medienarbeitsrecht im Medienrecht
Für Angestellte im Bereich Massenmedien gibt es eine Reihe spezifische arbeitsrechtliche Vorschriften. Solche Regelungen beziehen sich allgemein auf das bestehende Arbeitsverhältnis, auf Tarifverträge, auf die Mitbestimmung im Unternehmen und auf den Arbeitskampf. All diese Vorschriften werden im Medienrecht unter dem Stichwort Medienarbeitsrecht zusammengefasst.
Das Filmrecht als Teil des Medienrecht
Das Filmrecht bildet innerhalb des Medienrecht einen eigenen Rechtsbereich. Zu diesem speziellen Bereich des Medienrecht existieren jedoch nur einige wenige Vorschriften. Im Jahr 1998 wurde das Filmförderungsgesetz beschlossen. Dieses soll dazu beitragen, dass sich die Qualität und die Struktur der Filmwirtschaft verbessern. Aber auch im Urheberrecht ist das Filmrecht als Bestandteil des Medienrecht verankert, insbesondere, wenn man die Vielzahl der Personen berücksichtigt, die an der Filmentstehung beteiligt sind.
Telemedien im Medienrecht
Unter Telemedien versteht man im Medienrecht generell alle Online-Angebote im Internet. Dazu zählen beispielsweise Online-Shops, Suchmaschinen, Web-Portale, Online-Foren, Chatrooms, Communities oder Online-Auktionen. Aber nicht nur öffentliche Plattformen, sondern auch private Blogs bzw. Homepages sind im Medienrecht Bestandteil der Telemedien.
Telemedien umfassen darüber hinaus auch Telekommunikationsleistungen. In diesem Fall greifen neben den Regelungen des Telemediengesetzes auch die spezifischen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes.
Konkrete Urteile zum Medienrecht
Medienrecht – Urteil zu Haftungsprivilegien für YouTube
In seinem Medienrecht – Urteil vom 03.09.2010 entschied das Landgericht Hamburg, dass YouTube, die heutzutage als „führende Plattform für Online-Videos sowie die weltweit erste Internetadresse zum Ansehen und Zeigen von Originalvideos im Web“ gilt, für urheberrechtswidrige Nutzervideos und für eigene Inhalte Haftung übernehmen muss.
In seinem Medienrecht – Urteil argumentierte das Gericht damit, dass sich YouTube die Videos, die von den Nutzern hochgeladen werden, gewissermaßen zum Eigentum macht. Durch das Abspielen der Videos werden diese in einen von YouTube vorgegebenen Rahmen eingebunden, wodurch das Logo der Plattform viel mehr Platz in Anspruch nimmt als der Name des Videoeinstellers. Demnach ist YouTube kein einfacher Host-Provider, auf welchen entsprechende Haftungsprivilegien anzuwenden wären.
Zweites Medienrecht - Urteil
In seinem Medienrecht – Urteil zum „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“-Fall beschloss das Gericht, dass bei einer Filesharing-Angelegenheit der Streitwert für eben diese „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“ im Rahmen einer Gebührenklage auf 30.000 Euro festgesetzt wird. Zudem wurden dem Kläger in diesem Medienrecht – Fall die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 853 Euro zurückerstattet. Die 3.275,58 Euro, die die Klägerin als Schadenersatz geltend gemacht hatte und die den doppelten Verkaufspreis der Enzyklopädie darstellt, wurden durch das Gericht nicht beanstandet.
Medienrecht – Urteil zur unbefugten Werbung mit Hochzeitsfotos
In diesem Medienrecht – Fall geht es um das unbefugte Werben mit einem Bild. Dies ist laut Medienrecht ein Eingriff in die Rechte am eigenen Bild. Das Gericht begründete seinen Medienrecht – Entscheid damit, dass die Veröffentlichung einer Fotographie in einer Hochzeitszeitschrift, auf der das Brautpaar während einer Trauung zu sehen ist, eine besonders persönlichkeitsverletzende und eingriffsintensive Handlung darstellt. Aus diesem Grund müsse den Geschädigten ein Wertersatz zugesprochen werden, dessen Höhe im Rahmen der fiktiven Lizenzgebühr zu berechnen ist. Im konkreten Medienrecht – Fall betrug diese Schadenersatzsumme für Braut und Bräutigam jeweils 2.500 Euro.