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Mediation - die Alternative der Konfliktlösung zum Gerichtsverfahren
Nicht selten führt eine kleine Meinungsverschiedenheit, zu einem größeren Streit und dieser zu einem handfesten Konflikt.
Es spielt dabei keine Rolle, in welchem Bereich sich die Auseinandersetzung entwickelt hat:
so können zum Beispiel im familiären Umfeld Konflikte auftreten bei einer Trennung;
es können Nachbarstreitigkeiten den Alltag enorm erschweren;
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Mediation all’ Italiana
Am 21.Maerz 2011 wurde für einige Materien stipuliert, dass - bevor ein Gerichtsprozess angestrengt wird – ein obligatorischer Einigungsversuch vor eigens hierzu eingeführten „Kammern“ bzw. „Schlichtungsstellen“ angestrengt werden muss (Dlgs 28/2010). Das betrifft die in Art. 5 Abs. 1 aufgezaehlten Rechtsgebiete: dingliche Rechte, Auseinandersetzung, Erbschaftssachen, Familienverträge, Miete, Leihe, Unternehmensmiete, Schadenersatz aus dem Medizinrecht oder Medienrecht, Versicherungsverträge, Bankvertrage, Finanzierunggsvertrage.
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Meditationsgesetz tritt am 20. Mai 2011 in Kraft
Bislang gab es in Deutschland keine rechtlichen Regelungen der Mediation. Die EU-Richtlinie 2008/52/EG zur Mediation ist bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen.
Das neue Gesetz will die Mediation außerhalb eines Gerichtsverfahrens als Form der alternativen Konfliktlösung stärken. Künftig sollen die Gerichte die Möglichkeit erhalten, den Parteien eines Gerichtsverfahrens eine außergerichtliche Mediation vorzuschlagen und das Gerichtsverfahren auszusetzen.
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Heute wurde in Berlin der Entwurf eines Mediationsgesetzes verabschiedet
Mit der Mediation geht es weiter!
Heute verabschiedete das Bundeskabinett das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung". Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz das Ziel, die Mediation in Deutschland zu fördern. mehr...
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Über Mediation / Was ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Hierin werden sie von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern, zu führen und eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner herbeizuführen. Ziel der Mediation ist eine konfliktlösende Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.
I. Was kennzeichnet die Mediation?
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