Kaum ein Rechtsgebiet ist in den letzten Jahren und Jahrzenten so schnell entstanden wie das IT-Recht und Computerrecht. Mit der Anwendung der ersten elektronischen Geräte zur Telekommunikation und der Entwicklung bahnbrechender Datenverarbeitungssystemen nahm auch das IT-Recht und Computerrecht seinen Lauf und Datenschutz- und urheberrechtliche Belange spielten auch auf dem neuen Rechtsgebiet IT-Recht und Computerrecht zunehmend eine gewichtige Rolle.
Beleidigungen in sozialen Netzwerken
Anonymität des Internet schützt
Internet als rechtsfreier Raum
Elektronischer Geschäftsverkehr ist Standard
Wer eine Internetseite betreibt, muss sich auch wissen, was ihm das IT-Recht und Computerrecht erlaubt und was verboten ist. So gestattet es das IT-Recht und Computerrecht beispielsweise nicht ohne Weiteres, Fotos von anderen Webseiten für den eigenen Internetauftritt zu verwenden. Außerdem sind Sie als Homepage-Beitrag nach geltendem IT-Recht und Computerrecht auch verpflichtet, einen Impressum zu veröffentlich.
Unter Informationstechnologierecht oder kurz „IT-Recht“ ist das Recht der elektronischen Datenverarbeitung sowie der Telekommunikation zu verstehen.
Möchten Sie beispielsweise wissen wie Sie sich rechtlich gegen Angriffe aus dem Internet zur Wehr setzen können oder wie Sie gegen ein Unternehmen vorgehen möchten, das Datenschutzgesetze missachtet hat, hilft Ihnen ein Fachanwalt für IT-Recht weiter. Er berät Sie auch bei der Verschlüsselung von elektronischem Geschäftsverkehr und dem Schutz von Software-Entwicklungen.
Auch als Betreiber einer Internetseite müssen Sie rechtliche Vorschriften beachten (z.B. Impressum), vor allem dann, wenn Sie dort Waren oder Leistungen anbieten. Fachanwälte für IT-Recht haben die ständig neuen Urteile auf diesem Gebiet im Blick und beraten Sie gerne.
Um Fachanwalt für IT-Recht zu werden, muss ein Rechtsanwalt innerhalb von drei Jahren mindestens 50 Rechtsfälle in diesem Fachgebiet persönlich bearbeitet haben. Mindestens 10 Fälle davon müssen rechtsförmliche Verfahren sein.
Themenfelder:
Immaterialgüterrecht, elektronischer Geschäftsverkehr, Informatikrecht, Datenschutz, Software-Schutz, Telekommunikationsrecht, e-Government, Domainrecht, Telemediengesetz, Medienrecht, Online-Durchsuchung, Jugendschutz, social networks, filesharing, Impressum, Kommunikationstechnik, Computerspiele, Online-Marketing