Die fünf Rechtsbereiche des Gewerblichen Rechtsschutzes
Unter dem Begriff Gewerblicher Rechtsschutz ist die Gesamtheit privatrechtlicher Vorschriften zu verstehen, die geistig-gewerbliche Betätigungen schützen soll. Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst vor allem fünf Rechtsbereiche. Sowohl das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht als auch das Markenrecht gehören zur Menge des Gewerblichen Rechtsschutz. Dementsprechend basiert der Gewerbliche Rechtsschutz auf dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Geschmacksmustergesetz, dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie dem Markengesetz. Anders als man vermuten könnte, gehört das Urheberrecht nicht zum Gewerblichen Rechtsschutz. Ebenso ist auch das Kartellrecht kein Teil des Gewerblichen Rechtsschutz. Allerdings gibt es bei beiden Rechtsgebieten Überlappungen mit dem Gewerblichen Rechtsschutz.
Gewerblicher Rechtsschutz und Gewerbliches Eigentum
Eine inhaltliche Übereinstimmung liegt bei den Begriffen Gewerblicher Rechtsschutz und Gewerbliches Eigentum vor. Letzterer stammt aus der sog. Pariser Verbandsübereinkunft. Auf nationaler Ebene schützen die Gesetze des Gewerblichen Rechtsschutz das Gewerbliche Eigentum. Auf überstaatlicher Ebene gibt es keinen einheitlichen Gesetze zum Gewerblichen Rechtsschutz. Hier sind es internationale Vereinbarungen, die das Gewerbliche Eigentum schützen.
Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz
In Deutschland hat sich die Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht das Ziel gesetzt, den Gewerblichen Rechtsschutz auszubauen. Sie bezeichnet sich als die älteste deutsche Vereinigung, die sich mit Gewerblichem Rechtsschutz befasst. Zu den Mitgliedern zählen sämtliche Personen, die beruflich mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zu tun haben, u.a. Anwälte, Richter, Wissenschaftler sowie Unternehmer, die ein Interesse an Gewerblichem Rechtsschutz haben. Außerdem gehören auch zahlreiche internationale Organisationen dazu, die für den Schutz des Gewerblichen Eigentums sorgen. Sie geben Erklärungen zum Gewerblichen Rechtsschutz ab. Die Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz unterstützt verschiedenste Organe und Behörden in Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz. In Düsseldorf beschäftigt sich das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz in erster Linie auf wissenschaftlicher Ebene mit den Feldern des Gewerblichen Rechtsschutz. Durch die Unterstützung von Unternehmen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutz soll zusätzlich der Kontakt zur Praxis geknüpft werden.
Produktpiraterie
Der eng mit dem Begriff Gewerblicher Rechtsschutz verbundene Ausdruck „Produktpiraterie“ ist in aller Munde. In Deutschland verfolgt die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Vergehen, die mit Produktpiraterie und Gewerblichem Rechtsschutz in Zusammenhang stehen. Die Anzahl der Fälle, die die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in den letzten Jahren behandelt hat, steigt kontinuierlich. Die Arbeit der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz kann als durchaus erfolgreich bezeichnet werden. Immer mehr Waren, die den Gewerblicher Rechtsschutz verletzten, wurden aufgegriffen. Beide Tatsachen sind sicher auch in Anbetracht des Umstands zu sehen, dass es immer mehr Fälschungen gibt, d.h. Nachahmer-Produkte, mit denen gegen einen vorhandenen Gewerblichen Rechtsschutz verstoßen wird.
Das Entstehen des Gewerblichen Rechtsschutzes
Als in mehreren Ländern Europas eine neue Partei, die sich hauptsächlich mit Themen rund um den Gewerblichen Rechtsschutz beschäftigt, für Aufsehen sorgte, war der Gewerbliche Rechtsschutz plötzlich brandaktuell. Doch das Nachahmen von fremden Leistungen, ganz gleich ob künstlerischer oder handwerklicher Art, ist so alt wie die Menschheit selbst. Regelungen zum Gewerblichen Rechtsschutz entstanden nur langsam und sind im Kontext der jeweiligen Umstände zu betrachten. Insbesondere mit der Möglichkeit zur Massenproduktion wurde der Gewerbliche Rechtsschutz relevant. Auch das Internet hat die Entwicklung des Gewerblichen Rechtsschutz enorm beschleunigt. Ein Meilenstein in der Geschichte des Gewerblichen Rechtsschutz stellt die Naturrechtslehre da, die die Engländer im Jahre 1709 erstmals anerkannten. Auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland erlangte der Gewerbliche Rechtsschutz diese Ehre erst im 19. Jhd. Da sich in den folgenden Jahrzehnten immer mehr Unternehmen gründeten, entwickelte sich auch der Bereich des Gewerblichen Rechtsschutz rasant. Zahlreiche Fragen rund um die Bereiche geistiges Eigentum, Rechte an immateriellen Gütern, zu Patenten und Zitaten, zum Urheberrecht und zum Markenrecht sowie zu ähnlichen Gebieten, die den Gewerblichen Rechtsschutz tangieren, kamen auf. Es ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Jahren der Gewerbliche Rechtsschutz starke Veränderungen und Erweiterungen erfahren wird.
Die Relevanz des Gewerblichen Rechtsschutzes für das Urheberrecht
Für das Urheberrecht ist das theoretische Konzept des Gewerblichen Rechtsschutz grundlegende Basis. Wenn es darum geht, eine Erfindung vor Plagiaten zu schützen, kommt man am Gewerblichen Rechtsschutz nicht vorbei.
Wenn Sie eine einzigartige Geschäftsidee haben und planen, diese zu verwirklichen, ist der Kontakt zu einem Fachmann auf dem Gebiet Gewerblicher Rechtsschutz äußerst empfehlenswert. Lassen Sie sich erklären, welche Möglichkeiten der Gewerbliche Rechtsschutz bietet, um Ihre Idee rechtlich vor der Kopie durch Fremde zu bewahren. Ein Experte im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz kennt sich mit Patenten bestens aus und kann Ihnen eine unbezahlbare Hilfestellung bei der Realisierung Ihrer Geschäftsidee unter Berücksichtigung des Gewerblichen Rechtsschutz geben.
Wozu Gewerblicher Rechtsschutz?
Im Gegensatz zum Sachenrecht, das das körperliche Gut schützt, sorgt der Gewerbliche Rechtsschutz dafür, dass immaterielle Güter „Ideen-Dieben“ nicht schutzlos ausgeliefert sind. (Aus diesem Grund zählt der Gewerbliche Rechtsschutz gemeinsam mit dem Urheberrecht sowie den verwandten Schutzrechten zum Immaterialgüterrecht.) Das heißt, durch den Gewerblichen Rechtsschutz werden die Teile eines Werks geschützt, bei denen es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Bei Werken dieser Art ist der Gewerbliche Rechtsschutz deswegen so wichtig, da – sobald das Werk der Öffentlichkeit zugänglich ist – keine eindeutige Bestimmung der Sachherrschaft mehr möglich ist.
Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen entstehen tagtäglich neu innovative Ideen, die es durch den Gewerblichen Rechtsschutz zu schützen gilt, bevor einem ein Konkurrent zuvor kommt. Ohne Frage trägt der Gewerblicher Rechtsschutz auch dazu bei, dass technischer Fortschritt auf faire Weise entstehen kann und sämtliche Innovationsressourcen genutzt werden können.
Relevanz des Gewerblichen Rechtsschutzes für Unternehmen
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie nehmen viel kleine und mittlere Unternehmen den Schutz der Ergebnisse ihrer geistigen Produktivität, d.h. dem Gewerblichen Rechtsschutz nicht ernst nehmen. Wörtlich fragt das Ministerium, ob die Unternehmen tatsächlich keinen Sinn im Gewerblichen Rechtsschutz sähen. Die Ursache für die Vernachlässigung des Gewerblichen Rechtsschutz seien enorme Informationsdefizite. Für ein Unternehmen egal welcher Größe, ist es also von enormer Bedeutung, sich mit dem Gewerblichen Rechtsschutz auseinanderzusetzen. Nur mit den entsprechenden Kenntnissen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutz oder durch Unterstützung von Fachleuten im Gewerblicher Rechtsschutz kann professionell und gewinnbringend mit Arbeitnehmererfindungen umgegangen werden. Nach Ministeriummeinung muss die Hemmschwelle in kleinen und mittleren Unternehmen im Gebrauch von Gewerblichem Rechtsschutz gesenkt werden. Der korrekte Umgang mit den Regelungen und Möglichkeiten des Gewerblichen Rechtsschutz könne die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Priorität und Territorialität
Beim Gewerblichen Rechtsschutz gelten die Prinzipien der Priorität und der Territorialität. Das bedeutet, dass bei einer Sicherung einer Erfindung im Sinne des Gewerblichen Rechtsschutz der Anmeldetag entscheidend ist. Wer zuerst auf den Gewerblichen Rechtsschutz zugreift, ist später klar im Vorteil. Territorialität bedeutet, dass wer ein Schutzrecht wie den Gewerblichen Rechtsschutz für Deutschland geltend macht, auch nur in Deutschland den Gewerblichen Rechtsschutz geltend machen kann. Der Gewerbliche Rechtsschutz gilt nur in dem Territorium, für das er angemeldet wurde. Bei der Beschäftigung mit dem Gewerblichen Rechtsschutz ist zu beachten, dass in einem Produkt gleich mehrere Schutzrechte stecken können.
Patente, die nach dem Gewerblichen Rechtsschutz angemeldet sind
Geschätzte 85 Prozent der in Deutschland nach dem Gewerblicher Rechtsschutz angemeldeten Patente stammen aus Unternehmen. Dabei stellt sich sofort folgende den Gewerblichen Rechtsschutz betreffende Frage: Macht ein Arbeitnehmer in seinem Unternehmen eine bahnbrechende Erfindung, stellt sich hinsichtlich des Gewerblichen Rechtsschutz die Frage, wem entsprechend dem Gewerblicher Rechtsschutz das Recht an der Erfindung zukommt. Eine Antwort liefert das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen aus dem Jahr 1957. Dabei handelt es sich um einen selbstständigen Teil des Gewerblichen Rechtsschutz. Es sieht vor, dass erfinderische Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung erhalten. Nach deutschem Gewerblichen Rechtsschutz fällt die Erfindung aber an das Unternehmen. Auch bei Hochschulangehörigen sieht der Gewerbliche Rechtsschutz inzwischen vor, dass die Erfindung der Hochschule zufällt. Eine Ausnahme sieht der Gewerblicher Rechtsschutz bei sog. freien Erfindungen. Im Gegensatz zu Diensterfindungen verlangt der Gewerbliche Rechtsschutz hier nicht, dass die Erfindung sofort dem Arbeitgeber gemeldet werden muss. Wie unschwer zu erkennen ist, empfiehlt es sich nach einer „getanen“ Erfindung zügig und professionell im Sinne des Gewerblichen Rechtsschutz zu handeln. Ein Experte für Gewerblichen Rechtsschutz kann Ihnen Unterstützung bieten, die Sie später nicht bereuen werden.