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Regelungen des Familienrechts

Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich auf Ehe und Verwandtschaft beziehen. Geregelt werden im Familienrecht sowohl die persönlichen als auch die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten, außerdem das Verhältnis Eltern – Kinder, die Vormundschaft sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus sonstigen Verwandtschaften ergeben. Im Zentrum des Familienrecht steht das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), welches sich den Bereichen Ehe, Verlöbnis, Verwandtschaft und Vormundschaft zuwendet. Was im rechtlichen Sinn unter einer Familie zu verstehen ist, wird im Familienrecht des BGBs nicht eindeutig definiert. Die Gesetzestexte klären vielmehr die Familienrecht -Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern. Weitere Rechtsregeln, die dem Familienrecht angehören, finden sich in Nebengesetzen wie dem Eheschließungsrechtsgesetz oder der Hausratsverordnung. Bei weniger strenger Auslegung der Familienrecht -Grenzen zählt auch das achte Sozialgesetzbuch zum Familienrecht. Es umfasst die Kinder- und Jugendhilfe und regelt beispielsweise öffentliche Hilfe, wenn eine Familie den kindlichen Anspruch auf Erziehung nicht oder nur unzureichend nachkommen kann. Einen Bezug zum Familienrecht weist auch das Personenstandsgesetz auf, welches das familienrechtliche Verhältnis (beruhend auf Abstammung oder Rechtsakt) regelt.

Die Bedeutung des Grundgesetzes für das Familienrecht

Keineswegs zu vernachlässigen in Sachen Familienrecht in Deutschland ist das Grundgesetz. Dessen sechster Artikel formuliert den Schutz der Ehe und der Familie und kann damit als Quell des Familienrecht bezeichnet werden. Wörtlich heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Ziel dieses Teils des Familienrecht ist es, Eingriffe in den privaten Bereich der Ehe zu verhindern. Die für das Familienrecht relevante Frage, was juristisch betrachtet unter einer Familie zu verstehen ist, beantwortet das Grundgesetz zumindest teilweise. Es begreift die Familie als das, was wir unter Kleinfamilie kennen, also Eltern oder Elternteil und deren bzw. dessen Kinder inklusive der Adoptivkinder und Pflegekinder.

Die Bedeutung des Strafrechts für das Familienrecht

Weil einige strafrechtliche Bestimmungen die Familie betreffen, speist auch das Strafrecht das Familienrecht. Dem Familienrecht zuzuordnende Bestimmungen finden sich hier vor allem im Paragraph 169 StGB sowie den folgenden. Kein Bestandteil der Rechtsmaterie Familienrecht sind die Bestimmungen zur eingetragenen Partnerschaft und zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Bei einer eingetragenen Partnerschaft handelt es sich um die Verbindung eines gleichgeschlechtlichen Paares, welche behördlich beurkundet ist und gesetzlich (nicht durch das Familienrecht) geregelte Rechtsfolgen mit sich zieht. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine auf einer privaten Übereinkunft beruhenden Gemeinschaft von zwei Personen (ganz gleich welchen Geschlechts). Da es nicht zu einer Eheschließung auf dem Standesamt kommt, spielt auch hier das Familienrecht keine Rolle.

Die Eheschließung im Familienrecht

Dies macht deutlich, dass die Ehe der Kern des Familienrecht ist. Sie kommt durch den Ehevertrag zustande. Durch die Trauung, wobei es sich um die im Familienrecht vorgeschriebene Form der Eheschließung handelt, wird die Ehe staatlich anerkannt. Außerdem erlangt sie zu diesem Zeitpunkt die ihr durch Gesetze im Familienrecht gegebenen Eigenschaften des familienrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses.

Das Familienrecht sieht vor, dass eine Ehe generell auf Lebenszeit geschlossen wird. Durch die Eheschließung verpflichten sich die Ehepartner entsprechend dem Familienrecht zur Lebensgemeinschaft und auch dazu, die Familie mit ihrem Vermögen sowie durch ihre Arbeitstätigkeit zu unterhalten. Grundsätzlich gilt nach dem Familienrecht, dass beide Ehegatten erwerbstätig sein können. Gleichzeitig müssen sie dabei aber die Familieninteressen berücksichtigen. Sofern ein Ehepartner den Haushalt alleine führt, leistet er oder sie nach deutschem Familienrecht dabei seine Unterhaltspflicht gegenüber der Familie.

Die Ehescheidung im Familienrecht

Trotz dem Grundsatz der Ehe auf Lebenszeit verschließt sich das Familienrecht einer Ehescheidung nicht. Das Familienrecht berücksichtigt verschiedene Gründe für das Ende einer Ehe. Wichtig dabei ist, dass das Familienrecht in Deutschland nicht mehr danach fragt, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. (Dies ist im österreichischen Familienrecht und auch im schweizerischen Familienrecht nicht der Fall.) Ein im deutschen Familienrecht vorgesehener Grund für eine Ehescheidung ist, dass die Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau nicht mehr besteht und es auch nicht zu erwarten ist, dass die Ehepartner die Ehe wieder herstellen. Wer sich mit dem Familienrecht befasst, weiß, dass dies der Fall ist, wenn die zwei Eheleute seit über einem Jahr voneinander getrennt leben und beide die Scheidung befürworten. Auch wenn sich einer der beiden gegen eine Ehescheidung ausspricht, ist nach dem Familienrecht möglich, dass die Ehe gegen den Willen des Ehepartners geschieden wird. Laut Familienrecht ist eine Scheidung allein durch ein gerichtliches Urteil wirksam.

Da eine Ehescheidung enorme soziale und finanzielle Folgen mit sich bringen kann, sieht das Familienrecht vor, dass ein geschiedener Ehepartner, der nicht für seinen Unterhalt aufkommen kann, gegenüber seinem Ex-Partner Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser kann nach dem Familienrecht aber unter bestimmten Bedingungen hinfällig sein. Gehen aus einer geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder hervor, so obliegt im Regelfall beiden Elternteilen die elterliche Sorge entsprechend dem Familienrecht. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich nicht aufhält, ist dem Kind weiterhin unterhaltspflichtig, denn laut Familienrecht beschränkt sich der Unterhalt nicht auf das Leben im gemeinsamen Haushalt. Der Kindesunterhalt orientiert sich in Deutschland an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, einem wichtigen Element in der Rechtsprechung im Bereich des Familienrecht. Ein Recht, auf über Fragen des täglichen Lebens zu entscheiden, hat laut Familienrecht allerdings nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.

Regelungen für eine Adoption im Familienrecht

Im Familienrecht werden auch Fragen der Adoption von Kindern geregelt. Grundsatz einer Adoption laut Familienrecht ist es, dass die Adoption dem Kindeswohl dient und das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Nach deutschem Familienrecht gilt, dass Ehepaare nur gemeinsam ein Kind adoptieren können. Das Familienrecht sieht vor, dass die Adoptierenden das 25. Lebensjahr vollendet haben und uneingeschränkt geschäftsfähig sind. Eine Einschränkung dieser Regelung sieht das Familienrecht bei Eheleuten allerdings vor: Einer der Ehepartner muss das 20. Lebensjahr überschritten haben. Nach deutschem Familienrecht besteht auch die Möglichkeit, dass ein Ehepartner ein Kind seines Ehegattens adoptiert. Experten im Familienrecht bezeichnen dies als Stiefkindadoption. Auch für eingetragene Lebenspartnerschaften besteht diese Option. Sofern das Kind allerdings kein leibliches Kind von einem der Lebenspartner ist, so kann nur einer der beiden das Kind adoptieren.

Entwicklungen des Familienrechts

Wie kaum ein anderes Gesetz ist das Familienrecht von sowohl weltanschaulichen, von sozialen als auch von konfessionellen Werten und Vorstellungen geprägt. Im Laufe seiner Geschichte hat sich das Familienrecht stetig verändert und weiterentwickelt. Neurungen im Familienrecht gab es in der Vergangenheit vor allem durch gesetzliche Neuregelungen in den Bereichen nicht eheliche Kinder, Adoption, elterliche Sorge, Unterhalt, Vormundschaft und Betreuung. Wandlungen in der Rechtsmaterie Familienrecht sind außerdem im überlappenden Rechtsbereich des Namensrechts zu finden (Welcher Partner und welches Kind kann entsprechend dem Familienrecht welchen Nachnamen annehmen?) sowie bei Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch.

Die Patientenverfügung im Familienrecht

Zum Familienrecht zählen auch zahlreiche weitere Bereiche, die bisher keine Erwähnung fanden. Stellvertretend soll die kontrovers diskutierte Patientenverfügung als durch das Familienrecht geregeltes Dokument näher betrachtet werden. Mit einer Patientenverfügung hat jeder Bürger unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungen zum Familienrecht die Möglichkeit, in schriftlicher Form festzulegen, wie (und ob man überhaupt) im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit ärztlich behandelt werden möchte. Das Dokument richtet sich laut Familienrecht in erster Linie an den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin. Darüber hinaus kann sich eine Patientenverfügung – so sieht es das Familienrecht vor – auch an einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter richten. Laut Familienrecht handelt es sich bei solch einer Verfügung um eine schriftliche Erklärung einer volljährigen Person, ob sie bestimmten womöglich in Zukunft anstehenden Untersuchungen, Behandlungen und ärztlichen Eingriffen zustimmt oder diese untersagt. Das Familienrecht lässt dem Unterzeichner offen, ob er oder sie auch Richtlinien oder Bitten für einen Vertreter oder den behandelnden Arzt hinzufügen möchte. Wichtig: Im Familienrecht ist eine Patientenverfügung nicht als Pflicht definiert. Wenn eine Verfügung aber vorliegt, sind die Ärzte, Angehörigen und Betreuer laut Familienrecht aber daran gebunden.

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Juristische Fachbeiträge

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