Strafrecht
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Wehr umfasst die ganze Bandbreite des Strafrechts. Als Strafverteidiger vertritt er Sie sowohl im klassischen Strafrecht wie auch in strafrechtlichen Nebengebieten. Benötigen Sie beispielsweise einen Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt wie Mord oder Totschlag? Oder benötigen Sie rechtlichen Beistand aufgrund einer begangenen Körperverletzung oder Brandstiftung? Auch bei Delikten wie Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung wird der engagierte und kompetente Jurist für Sie tätig.
In den strafrechtlichen Nebengebieten sind Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht die primären Tätigkeitsfelder des Juristen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.
Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ein Mandant, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Wehr kompetent beraten und betreut.
Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Wehr Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem das Anbauen, Besitzen, Konsumieren oder Verkaufen von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine oder Ecstasy beinhalten.
Das Betäubungsmittelrecht ist aber in erster Linie eine Rechtsmaterie, die sich durch eine hohe Praxisrelevanz für eine Vielzahl unterschiedlichster Adressaten auszeichnet. Pharmazeutische Unternehmen, die betäubungsmittelhaltige Arzneimittel oder Wirkstoffe entwickeln, herstellen und/oder vertreiben, sind ebenso betroffen wie beispielsweise Apotheken, Großhändler, Unternehmen der chemischen Industrie, Universitäten, Forschungsinstitute, Entwicklungslabors oder sonstige Personen und Einrichtungen, die — gleich in welcher Form — am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen.
Der Umgang mit Betäubungsmitteln unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen und einer umfassenden ständigen Überwachung durch die zuständigen Behörden. Die zahlreichen Erlaubnis-, Anzeige- und Meldepflichten, die in jedem Stadium des Betäubungsmittelverkehrs zu beachten sind, stellen hohe Anforderungen an eine gesetzeskonforme Organisation und Abwicklung des Betäubungsmittelverkehrs. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber viele praxisbezogene Fragen nicht im Detail geregelt hat. Zudem weist das Betäubungsmittelrecht Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten auf (wie dem Arzneimittelrecht, Grundstoffrecht), denen jeweils Rechnung zu tragen ist. Für alle Rechtsfragen, die dieses Thema betreffen, steht Rechtsanwalt Wolfgang Wehr mit Rat und Tat zur Seite.
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Wehr straffällig gewordenen Jugendliche. Da man davon ausgeht, dass es sich bei der Jugendkriminalität häufig um relativ harmlose Entgleisungen ohne große kriminelle Energie handelt, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund der Maßregelung. Hieraus ergeben sich, verglichen mit dem allgemeinen Strafrecht, Unterschiede im Verfahren und in den Maßnahmen. So können beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen oder Arrest verhängt werden oder bei schweren Straftaten auch eine Jugendstrafe.
Arztrecht
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat.
Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Rechtsanwalt Wehr mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden. Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt. Da Behandlungsfehler häufig nicht nur körperliche, sondern vor allem auch seelische Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Häufig müssen sensible und höchstpersönliche Daten des Patienten vom Rechtsanwalt ausgewertet werden.
In diesem Rechtsgebiet werden jedoch nicht nur Patienten vertreten, sondern auch Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen. Mitunter ist es nämlich so, dass nicht dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, sondern dass der menschliche Körper einfach nicht mehr zu heilen war. Mancher Patient möchte jedoch diesen Mangel nicht wahrhaben und sucht daher einen Schuldigen — in diesem Fall häufig der Arzt — und wirft ihm eine Fehlbehandlung vor, da er sich mit seinem Schicksal nicht abzufinden vermag. Stellt daher ein Patient ungerechtfertigte Forderungen gegenüber einem Arzt, wird Rechtsanwalt Wehr auch hier tätig, um diese Ansprüche abzuwehren.