Vania Costa Ramos - aus Lissabon, Portugal auf rechtsanwalt.com
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Vania Costa Ramos

Vania Costa Ramos widmet ihre Karriere als Rechtswissenschaftlerin und Rechtsanwältin ganz dem Strafrecht und den damit verbunden Rechtsgebieten wie dem Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, internationalem Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten.

Neben ihrer portugiesischen Muttersprache korrespondiert sie auch in Deutsch und Englisch. Sie beherrscht die deutsche Sprache nicht nur in Wort und Schrift, sondern kann spezifische Sprachkenntnisse im Bereich des Strafrechts und deren flüssige Anwendung im akademischen, sowie im beruflichen Alltag nachweisen. Außerdem  kann sie in Französisch und  Spanisch kommunizieren.

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Rechtsgebiete

  • AGB-Recht 50
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • Wirtschaftsstrafrecht 0

Internationales Recht (Auslieferung und EU-Haftbefehl)

Als Strafverteidigern wird sie bei einem „cross border case” (grenzübergreifende Fälle) tätig und bietet Mandanten Rechtshilfe zu den Themen Auslieferung, Haftbefehl (auch europäischer Haftbefehl) und Ordnungswidrigkeiten. Sie ist Mitglied des Rats der European Criminal Bar Association und verfügt über ein verbreitetes Netzwerk von Kontakten zu ausländischen Strafverteidigern, die ihr ermöglichen, eine effektive Verteidigung zu gewähren.

Sie vertritt Gesellschafter von Unternehmen, sollten diese der Wirtschaftskriminalität (white collar crime) verdächtigt werden. Unter diesem Begriff firmieren Tatbestände wie Korruption, Geldwäsche, Insiderhandel, Betrug, Falschbilanzierung, Industriespionage, Produktpiraterie, Unterschlagung und Subventionsbetrug.

Strafrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht)

Allgemein fallen unter den Begriff des Strafrechts die Gesetze, die den Staat berechtigen, Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich zum Beispiel um Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, kleinere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG, z. B. Besitz kleinster Mengen von Haschisch, Marihuana, Kokain, Heroin oder Amphetamin). Diese  können häufig durch eine Verfahrenseinstellung erledigt oder mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung geahndet werden.

Die schweren Straftaten sind zum Beispiel Raub, Vergewaltigung, Totschlag, Mord. Je nach Art und Schwere des Delikts sowie der Stärke des Tatverdachts kann es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu schwerwiegenden strafprozessualen Maßnahmen gegen den Beschuldigten kommen.  Beispiele dafür sind Haftbefehl, Untersuchungshaft, Durchsuchung und Einfrieren von Vermögensgegenständen.

Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist die Gefahr groß, auch als Jedermann ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden zu geraten. Ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto kann schnell zu unerwartetem Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Auch für Unternehmen ist das Strafrecht zunehmend von Bedeutung: in Portugal können auch juristische Personen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Deswegen ist es wichtig, Präventionsprogramme (z.B. zur Vorbeugung von Geldwäsche oder Korruption) zu entwerfen und in Gang setzen. Dadurch können Unternehmen und ihre führende Personen die Gefahren eine mögliche strafrechtliche Verantwortung verhindern bzw. mindern.

 

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Vita

Vania Costa Ramos wurde 1981 in Lissabon geboren und studierte dort Jura. Sie kann einen erfolgreichen akademischen Werdegang vorweisen. 2004 schloss sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität mit Prädikat ab. Während Ihres Studiums verbrachte sie ein Austauschjahr an der Freien Universität Berlin. 2006 schloss sie, erneut mit Prädikat, ein Aufbaustudium in Strafrechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Lissabon ab. 2006 bis 2007 forschte sie am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg. 2008 schloss sie das Magisterstudium in Strafrechtswissenschaften an der Universität Lissabon mit 18 Punkten ab. 2009 wurde sie als Doktorandin an der Juristischen Fakultät der Universität Lissabon (Dissertationsthema „Beweisverkehr in der Europäischen Union - Essay zu einer europäischen Beweisausschlusstheorie") angenommen.  2012 forschte sie am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Von 2004 bis 2006 war sie Rechtsreferendarin in der Kanzlei Germano Marques da Silva e Associados mit dem Schwerpunkt Strafrecht. 2006 erhielt sie die Zulassung zur Rechtsanwältin von der Portugiesischen Rechtsanwaltskammer. 2007 war sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei Germano Marques da Silva e Associados mit Schwerpunkt Strafrecht tätig. Zwischen 2007 und 2010 war sie Rechtsanwältin in der Kanzlei von Dr. Carlos Pinto de Abreu mit Schwerpunkt Strafrecht (insbesondere im Bereich des Internationalen und Europäischen Strafrechts, der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und der Auslieferung, sowie im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts). Seit 2010 ist sie eine der Gründer und Partnerin der Kanzlei Carlos Pinto de Abreu e Associados, Sociedade de Advogados, RL. Während ihres Studiums erhielt Vania Costa Ramos Stipendien des DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst), ein Gulbenkian-Stipendium und ein Erasmus-Stipendium. Vania Costa Ramos hat etliche Beiträge im Strafrecht veröffentlicht. Hierzu zählen unter anderem Publikationen im Finanzstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht. Sie hält auch Vorträge über das Strafrecht. Zwischen 2008 und 2011 war sie Gastdozentin an der Juristischen Fakultät der Universität Lissabon (Strafrecht I und II - allgemeiner Teil; Strafprozessrecht I und II; Strafrecht II - besonderer Teil). Von 2010 bis 2012 war sie als Dozentin im Ermittlungsrecht und Beweisrecht für das Institut für Strafrecht und Strafrechtswissenschaften der Juristischen Fakultät der Universität Lissabon tätig. Sie dozierte dort zum Rechtfertigungsgrund der Einwilligung, der transnationalen Beweiserhebung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen und dem europäischen Haftbefehl.

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