Torsten Timm - aus Düsseldorf, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Deutschland
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Privat: Rosenkranz, Timm, Mameghani Zum Kanzleiprofil

Torsten Timm

Torsten Timm ist Fachanwalt für Strafrecht und berät Sie umfassend auf diesem Gebiet. 

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und Mitglied desStrafverteidigung e.V. 

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Rechtsgebiete

  • Strafrecht 50
  • Verwaltungsrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht)

Fachanwalt Strafrecht

Herr Timm ist Fachanwalt für Strafrecht und bearbeitet ausschließlich Mandate aus diesem Rechtsgebiet. Neben dem allgemeinen Strafrecht ist er zudem Ihr Ansprechpartner für das Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht und das Betäubungsmittelrecht.

Herr Timm vertritt Sie in einem strafrechtlichen Verfahren als Strafverteidiger vor Gericht. Selbstverständlich wird er auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig. Bereits vor der Eröffnung des eigentlichen Verfahrens steht er Ihnen helfend zur Seite: Er begleitet Sie zu einem Verhör durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, nimmt Ihre Rechte bei einer Hausdurchsuchung wahr und berät Sie während der Untersuchungshaft. Im Strafverfahren macht er strafmildernde oder strafbefreiende Tatumstände für Sie geltend. Hier kommt etwa Notwehr, Notstand, Beihilfe oder Schuldunfähigkeit in Betracht. Rechtsanwalt Timm vertritt Sie bei einer Anklage wegen Diebstahl, Schwarzfahrerei, Raub, Betrug, Meineid, Nötigung, Hausfriedensbruch, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Erpressung, Körperverletzung, Totschlag oder Mord. Auch für alle anderen Vergehen und Verbrechen ist der Strafvereteidiger Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Er fordert Ihre Akte bei der Staatsanwaltschaft und Polizeiberichte an und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung im Hinblick auf den Ausgang des Verfahrens. Herr Timm legt für Sie nach einem Strafurteil beim Gericht Rechtsmittel ein und geht in Berufung oder Revision.

Einen weiteren Schwerpunkt hat Herr Timm auf das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht gelegt. Haben Sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen oder wird Ihnen eine solche Tat zur Last gelegt, kann das mehr oder weniger schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Neben eine Geldstrafe droht Ihnen der zeitweise oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Freiheitsstrafe. Herr Timm vertritt Sie bei einem Rotlichtverstoß, einer Geschwindigkeitsübertretung, fahrlässiger Körperverletzung, Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder bei unterlassener Hilfeleistung.

Darüber hinaus ist er mit Fällen aus dem Wrtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht befasst. Er berät Geschäftsführer, Buchhalter und Unternehmen, denen ein regelwidriges Verhalten zur Last gelegt wird, beispielsweise Betrug, Untreue, Bilanzfälschung oder Falschbeurkundung. Privatleute und gewerbliche Mandanten finden bei Herrn Timm zudem Unterstützung bei einer Anklage wegen Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder bandenmäßigen Schmuggels.

Schließlich bearbeitet er auch Mandate aus dem Betäubungsmittelrecht. Im Fokuss einer Tätigkeit steht hier insbesondere der unerlaubte Besitz, der Missbrauch, Handel, die Herstellung sowie die Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln, beispielsweise von Kokain, Morphium, Opium, Crystal Meth oder Heroin. Auch in diesem Bereich vertritt er Sie als Strafverteidiger in einem strafrechtlichen Verfahren. 

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Vita

Rechtsanwalt Torsten Timm wurde 1962 in Hamburg geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Sein Studium schloss er 1991 mit dem 1. juristischen Stattsexamen ab und war von 1992 bis 1994 im OLG-Bezirk Düsseldorf als Referendar tätig. Im Jahr 1994 legte er das 2. Staatsexamen ab.

Die Referendariatszeit absolvierte er bereits bei Herrn Rechtsanwalt Rosenkranz und war darüber hinaus noch anderthalb Jahre als freier Mitarbeiter tätig. Anschließend war er 9neun Monate in einer Großkanzlei in Mönchengladbach beschäftigt. Dort bearbeitete er ausschließlich strafrechtliche Mandate. Ende 1995 kehrte er jedoch nach Düsseldorf zurück und trat als Sozius in die Kanzlei Rosenkranz ein.

Seit 1998 führt Herr Rechtsanwalt Timm die Bezeichnung „"Fachanwalt für Strafrecht".“ 

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Torsten Timm

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