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Thomas Urban

Rechtsanwalt Thomas Urban ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät und vertritt Sie zudem im IT-Recht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie im Allgemeinen Zivilrecht.

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Thomas Urban - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • IT-Recht 50
  • Privatrecht (Nationales und Internationales Zivilrecht)
  • Strafrecht
  • Urheberrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wettbewerbsrecht

IT-Recht und Internetrecht

Die anwaltliche Tätigkeit von Herrn Urban ist insbesondere ausgerichtet auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Privatleuten (Konsumenten) in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Bereiche Internet, EDV, Software und Presse. Bei seiner Arbeit setzt Rechtsanwalt Urban vorzugsweise auf Beratung und Gestaltung zur Vermeidung von Konflikten, die Entwicklung von Strategien vor deren Entstehung und die Erarbeitung von Lösungen zur Beilegung von Streitigkeiten vor deren Austragung, die er gegebenenfalls unter Ausschöpfung aller gebotenen und rechtlich zulässigen Mittel für Sie austrägt.

Das Medienrecht und die herausfordernde Querschnittsmaterie Informationsrecht (Internetrecht), insbesondere das E-Commerce-Recht, gehören zu den Tätigkeitsbereichen von Thomas Urban. Dabei setzt er sich mit sämtlichen Rechtsfragen zum World Wide Web, zu E-Mails oder SMS auseinander, egal ob es dabei um gesetzliche Informationspflichten, die Haftung eines Websitebetreibers geht oder um die Zulässigkeit von Werbe-Mails und -SMS (Spam oder Spamming).

Zu den Tätigkeitsgebieten in diesem weiten Rechtsfeld zählen darüber hinaus auch alle Fragen bei der rechtlichen Realisierung von Webauftritten (Webdesign, Schutz von Webseiten), Abmahnungen aufgrund von Wettbewerbsrechts- oder Markenrechtsverstößen im Internet oder in den Medien, das Urheberrecht, das “Recht am eigenen Bild” sowie Vertragsgestaltungen rund um Dienstleistungen im Internet und in den Medien.

Allein durch eine exakte Gestaltung eines Vertrages beispielsweise für Web-Hosting, eine Domain-Übertragung, Online-Werbung oder die Erstellung einer Website können Sie das Risiko einer späteren Auseinandersetzung mit Kunden und Usern bereits erheblich minimieren. Gleiches gilt auch für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernabsatzgesetz oder der E-Commerce-Richtlinie.

Aber auch im Datenschutzrecht ist Rechtsanwalt Urban für Sie tätig. Das bislang stets vernachlässigte Thema Datenschutz wird zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen, wie etwa die Abmahnwelle für Newsletter zeigt. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welche Daten man wie gewinnen und wie man sie nutzen darf.

Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Urban berät und vertritt Sie im Wettbewerbsrecht. In den Zeiten verschärfter Konkurrenz wird im Wirtschaftsleben mit immer härteren Bandagen gekämpft. Die von Ihnen durchgeführten Werbemaßnahmen werden von Mitbewerbern stets kritisch auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin überprüft. Die heutzutage weit reichende gesetzliche Regelung zum Wettbewerbsrecht erschweren es selbst Fachleuten, den Überblick zu behalten. Zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen (zum Beispiel das Heilmittelwerbegesetz) sowie von der Rechtsprechung geprägte Fallgruppen erschweren die Anwendung des Wettbewerbsrechts für den juristischen Laien. Rechtsanwalt Thomas Urban hilft Ihnen hier durch den Juristendschungel. Vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen und klären Sie die rechtliche Unbedenklichkeit Ihrer Werbemaßnahme bereits im Vorfeld. Herr Urban prüft Ihre Werbe- und Marketingmaßnahmen auf ihre Zulässigkeit und berät Sie umfassend bei einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung, Unterlassungserklärung oder Verpflichtungserklärung sowie bei der wirksamen Unterbindung unlauterer Werbemaßnahmen Ihrer Konkurrenz.

Auch wenn Sie eine Abmahnung aufgrund von geltend gemachten Verletzungen des Urheberrechts (Stichwort P2P-Tauschbörsen, Stadtplanausschnitte auf privaten Webseiten) mit der Folge von geltend gemachten Schadensersatzansprüchen erhalten haben, können Sie sich an Herrn Urban wenden. Dieser wird Ihnen im Falle einer unberechtigten Abmahnung helfen, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren und ansonsten die Angelegenheit für Sie so zu regeln, dass Sie mit so geringen Kosten wie möglich belastet werden.

Innerhalb der vorbenannten Rechtsgebiete bildet sich die Rechtsprechung nahezu jeden Tag fort, sodass es für den Mandanten von immensem Interesse sein muss, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die neuesten Urteile und Rechtsänderungen kennt und diese auch auf den einschlägigen Fall anzuwenden weiß.

Rechtsanwalt Urban ist daher Mitglied in diversen Arbeitsgemeinschaften, wie unter anderem der ARGE Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereines (DAVIT) sowie der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Darüber hinaus besucht er regelmäßig Fachtagungen.

Allgemeines Zivilrecht

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung Thomas Urbans das Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragsrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Urban ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt er über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen sowie der zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalles und des Straf- und Bußgeldverfahrens.

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.

Rechtsanwalt Urban berät und vertritt Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind:

Schadensersatzforderung

Forderungen aus Versicherungsverträgen

Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsdelikte
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrzeugmängel
  • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
  • Alkoholfahrt
  • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
Verkehrsstrafrecht
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung
  • Eingriff in den Straßenverkehr
  • Körperverletzung
  • Trunkenheit
  • Verkehrsverwaltungsrecht

Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)

Sprachen:

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Vita

Thomas Urban legte nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten Gießen und Wien sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Urban am Landgericht Kleve. Seit 2007 arbeitet er als selbstständiger Rechtsanwalt in einer Bürogemeinschaft. Seit 2012 ist er berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen. An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungen bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Thomas Urban bereits im Vorfeld vermieden. Der Rechtsanwalt möchte seinem Mandanten durch strukturierte Handlungsführung und planungssichere und durchsetzungsstarke Interessenvertretung ein verlässlicher Partner sein, der wirtschaftsorientiert für seine Mandanten agiert. Rechtsanwalt Urban korrespondiert auch in Englisch.

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