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Dröge Rechtsanwälte Zum Kanzleiprofil

Stefan Dröge

Rechtsanwalt Stefan Dröge hilft Ihnen bei zivilrechtliche und strafrechtliche Problemstellungen, unter anderem bei einer Ehescheidung, Kündigung, Unfallregulierung, Mieterhöhung oder in einem Strafverfahren weiter.

Rechtsanwalt Stefan Dröge ist Partneranwalt in der Kanzlei KBHT Witschaftsprüfer -Steuerberater – Rechtsanwälte. Stefan Dröge ist ein engagierter Rechtsanwalt, der auf die persönliche Betreuung des Mandanten Wert legt und deshalb auch ständig erreichbar ist. Begegnet man dem Juristen, wird schnell klar, dass Herr Dröge eine seltene Fähigkeit hat: Er kann wirklich zuhören und analysiert die Sachlage versiert. Der fachkompetente Rechtsanwalt bildet sich regelmäßig fort, um die Vertretung seiner Mandanten an der aktuellen Rechtslage auszurichten.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Mietrecht 0
  • Strafrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Wohnungseigentumsrecht 0

Familienrecht

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht befasst er sich mit Ehescheidung und ihren Folgen. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs führt er ebenso durch wie er sich mit dem Unterhaltsrecht und dem Sorgerecht beschäftigt. Auch das Umgangsrecht des nicht zu betreuenden Elternteils ist oft nicht eindeutig geklärt. Rechtsanwalt Dröge unterstützt Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen. Auch die Auseinandersetzung mit dem Jugendamt meistert Herr Dröge für Sie professionell. Bei der Gestaltung von Eheverträgen berät er Sie ebenso wie bei Vermögensauseinandersetzungen und bei Fragen zum Güterrecht bei Trennung oder Ehescheidung. Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Rechtsanwalts sind Kindschaftssachen wie beispielsweise Vaterschaftsanerkennungen. Für die Betroffenen hängt von der juristischen Anerkennung der Vaterschaft viel ab. Stefan Dröge steht Ihnen in allen Phasen der Anerkennung kompetent zur Seite.

Arbeitsrecht

Im Schwerpunkt Arbeitsrecht stehen Kündigungsschutzklagen im Zentrum seiner Arbeit, aber auch die Arbeitsvertragsgestaltung für Unternehmen. In erster Linie vertritt Rechtsanwalt Dröge Arbeitnehmer, aber auch Handwerksbetriebe. Abmahnungen werden leider immer schneller ausgesprochen. Herr Dröge prüft die Abmahnung für Sie auf Ihre Berechtigung. Im Nachgang von Kündigungsschutzverfahren kommt es häufig zu Zeugnisstreitigkeiten. Da ein Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellen darf, welches die Arbeitssuche erschwert, besteht die Möglichkeit der Klage. Der Jurist berät Sie in dieser Lage umfassend. Sollten Sie Fragen zu Ihren Arbeitszeiten, zur Teilzeitregelung oder zum Urlaubsanspruch haben, können Sie sich beruhigt an Stefan Dröge wenden.

Strafrecht

Im Strafrecht bearbeitet Rechtsanwalt Dröge auch Fälle aus dem Jugendstrafrecht. Der Umgang mit dem Jugendamt ist für ihn dabei Teil seiner Tätigkeit. Aus dem Gebiet Verkehrsstrafrecht hat Herr Dröge viele Mandanten. Unfallflucht und Körperverletzung sind Beispiele für Verkehrsstrafsachen in seiner Kanzlei. Auch als Durchschnittsbürger kann man ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon ein Glas Bier zu viel nach dem Klassentreffen kann zu unverhofftem Kontakt mit der Polizei führen. In diesem Augenblick sind Sie gut beraten, gelassen zu reagieren und sich juristische Unterstützung zu organisieren. Rechtsanwalt Dröge steht Ihnen bei und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, die Folgen zu minimieren.

Verkehrsrecht

In seinem Interessenschwerpunkt Verkehrsrecht kümmert sich Herr Dröge um die Unfallregulierung. Dazu gehört auch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenen Personenschäden. Die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Unfallversicherung und der Werkstatt sowie alle weiteren Maßnahmen zählt Rechtsanwalt Dröge zu seinen Aufgaben. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Stefan Dröge die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die juristische Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wie Falschparken. Es wird Ihnen die Option eingeräumt, Ihren Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Mietrecht und Pachtrecht

Im Mietrecht und Pachtrecht vertritt Rechtsanwalt Dröge Mieter wie Vermieter gleichermaßen professionell. Der Jurist berät Sie bei einer Kündigung auch im Hinblick auf die Kündigungsfrist. Den Mietvertrag prüft Herr Dröge für Sie auf mögliche Nachteile, wobei er es versteht, Ihnen den Sachverhalt mit klaren Worten nahezubringen. Mietminderungen sind häufig gerechtfertigt, beispielsweise bei Lärmbelästigung durch den Vermieter oder Schimmel in der Mietwohnung. Stefan Dröge orientiert sich an der Rechtslage und setzt Ihr Recht durch. Eine ungerechtfertigte Mieterhöhung ist für jeden Mieter ein Ärgernis. Nach der Prüfung Ihrer Mietsituation entscheidet Rechtsanwalt Dröge, wie Sie weiter vorgehen sollten. Bei Mietrückstand und Räumungsklage finden Sie in Herrn Dröge einen routinierten Rechtsanwalt. Nebenkostenabrechnungen prüft der Volljurist ebenfalls kompetent für Sie.

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Vita

Stefan Dröge erwarb im Jahr 2000 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er wurde 1969 geboren. Herr Dröge studierte an der Universität in Würzburg Rechtswissenschaften und war während seiner Studienzeit am Lehrstuhl für Arbeitsrecht bei Professor Loritz tätig. Am Landgericht in Düsseldorf und in Mönchengladbach absolvierte er sein Referendariat.

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