Siegfried Reulein - aus Nürnberg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Siegfried Reulein

Rechtsanwalt Reulein ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“. Neben dem Bereich Anlegerschutz ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen Erbrecht und Versicherungsrecht tätig.

Erbrecht
Im Bereich Erbrecht berät er bei der Erstellung von einem Testament und einem Erbvertrag. Daneben berät und vertritt er Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer im Erbfall. Im Versicherungsrecht ist er ausschließlich für Versicherungsnehmer tätig.

Baurecht & Architektenrecht
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der baubegleitenden Rechtsberatung und Prozessführung im Bau- und Architektenrecht (Erfahrungen mit Bauvorhaben diverser Größenordnungen, Mehrfamilienhausanlagen, Bauträgerobjekten). Rechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Immobilien, Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht. Zudem berät er beim Kauf von Wohnungseigentum und bei verzögerter Fertigstellung von Bauträgerobjekten.

Anwaltshaftung
Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts nicht nur auf die Beratung geschädigter Anleger und Investoren sowie die Vertretung von Bankkunden spezialisiert. Darüber hinaus beraten und vertreten wir durch Rechtsanwaltskollegen geschädigte Mandanten insbesondere in diesem Rechtsbereich.
Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

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Rechtsgebiete

  • Bankrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • Erbrecht 0
  • Kapitalanlagenrecht 0
  • Kapitalmarktrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • Versicherungsrecht 0

Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Reulein ist das Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüche und Ansprüche aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten, Erbschein, Enterbung, Erbengemeinschaft, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen von Todes wegen und Erbauseinandersetzung steht Rechtsanwalt Reulein beratend zur Verfügung. Neben der Betreuung von Privatleuten befasst er sich im Erbrecht gerade auch mit Fragen der Unternehmensnachfolge bei kleinen und mittelständischen Familienunternehmen. Schließlich berät er Mandanten auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.

Versicherungsrecht

Schließlich berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein Versicherungsnehmer in allen Fragen und Teilbereichen des Versicherungsrechts.

Baurecht und Architektenrecht

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der baubegleitenden Rechtsberatung und Prozeßführung im Bau- und Architektenrecht (Erfahrungen mit Bauvorhaben diverser Größenordnungen, Mehrfamilienhausanlagen, Bauträgerobjekten). Rechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Immobilien, Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht. Beratung beim Kauf von Wohnungseigentum und bei verzögerter Fertigstellung von Bauträgerobjekten.Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarkrecht

Auf dem Gebiet des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein ausschließlich Bankkunden gegenüber Banken und Sparkassen. Gegenstand seiner Tätigkeit ist die Eingehung und Beendigung von einem Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Immobilienfinanzierung sowie in diesem Zusammenhang auch alle Fragen im Kreditsicherungsrecht (Grundschulden, Bürgschaften usw.). Zu diesem Tätigkeitsbereich gehören auch alle Fragen rund um Konten (z.B. Lastschrift, Einzugsermächtigung und Überweisung), Electronic Banking und Internet Banking, EC-Karte und Kreditkarte, Vermögensverwaltung, Leasing und Factoring.

Auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Siegfried Reulein ausschließlich geschädigte Kapitalanleger (Privatleute sowie kleine- und mittelständische Unternehmen), die Opfer von Schrottimmobilien, geschlossener Fondsanlagen (z.B. Immobilienfond, Medienfond, Schifffond, Windkraftfond, Private-Equity-Fond, Umweltfond, Energiefond), (atypisch) stiller Beteiligungen, Zertifikate, Anleihen, Inhaberschuldverschreibung, Swap-Geschäfte, offener Fondsanlagen und Genussscheinen gegenüber Banken, Sparkassen, Anlagevermittlern, Anlageberatern sowie Prospektverantwortliche. Er wehrt für seine Mandanten vermeintliche Ansprüche ab und macht Schadensersatzansprüche geltend.

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Vita

Rechtsanwalt Reulein wurde in Nürnberg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des OLG Nürnberg sowie bei der Regierung von Mittelfranken. Nach dem zweiten Staatsexamen und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war er, bevor er sich mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte, zunächst mehrere Jahre bei einer wirtschaftsrechtlich orientierten und international tätigen Kanzlei in Nürnberg beschäftigt. Dort war er vor allem im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig und mit der Vertretung einer Vielzahl von Kapitalanlegern in ganz Deutschland befasst.

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