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Rüdiger Fischer

Rüdiger Fischer ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht.

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Rüdiger Fischer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Medizinrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Immobilienrecht

Rechtsanwalt Fischer ist zudem im Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht versiert. Er berät seine Klienten zum Thema Kaufvertrag und prüft diesen darüber hinaus bei Bedarf. Wenn seine Klienten dies wünschen, fechtet er Beschlüsse der Eigentümerversammlung an und kümmert sich um die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Rechtliche Beratung bei Grundstückserwerb oder Grundstücksveräußerung erhalten Sie zudem bei Rechtsanwalt Fischer. Er setzt für Sie Grundstückskaufverträge auf und führt die Verhandlungen bei Kreditverträgen und Konsortialverträgen. Auch eine Zwangsversteigerung vollzieht Anwalt Fischer.

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Fischer hat einen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Verkehrsrecht gelegt. Im Verkehrsrecht geht es meist um die Abwicklung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen jeglicher Art sowie die Geltendmachung von Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüchen. Auch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei Gebraucht- und Neuwagenkauf spielt eine wichtige Rolle in diesem Bereich. Anwalt Fischer berät seine Mandanten bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen und vertritt sie vor den Straf- und Zivilgerichten in allen Unfallsachen sowie in allen Bußgeldverfahren. Auch um die Gestaltung und Überprüfung von Kfz-Kaufverträgen kümmert sich der Anwalt.

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Fischer übernimmt die Gestaltung von Verträgen im Zivil- und Handelsrecht. Er überprüft Dienstverträge und setzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf. Zudem achtet er darauf, dass diese der aktuellen Rechtsprechung angepasst sind. Rüdiger Fischer bearbeitet unter anderem folgende Vertragsarten: Ehevertrag, Erbvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Reisevertrag, Kooperationsvertrag, Bauvertrag, Maklervertrag und Leasingvertrag.Fachanwalt Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Fischer ist Fachanwalt für Erbrecht. Er verfasst und fechtet notfalls Testamente und Erbverträge an und plant die Unternehmensnachfolge. Er übernimmt die Interessenswahrnehmung bei Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch und unterstützt seine Klienten bei Erbscheinverfahren. Ein weiteres wichtiges Thema im Erbrecht ist die Vermögensübertragung unter Lebenden durch eine vorweggenommene Erbfolge. Zusätzlich erteilt er Beratung zum Thema Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbauseinandersetzungsversteigerung und Erbverzicht.

Fachanwalt Familienrecht

Herr Fischer ist Fachanwalt für Familienrecht und übernimmt für seine Mandanten die Gestaltung von Eheverträgen und Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen. Er berät seine Klienten bei Scheidungsverfahren und zu Themen wie Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern und Vermögensauseinandersetzung. Sind von einer Scheidung auch die gemeinsamen Kinder betroffen, werden regelmäßig Fragen zur elterlichen Sorge und zum Besuchsrecht des nicht betreuenden Elternteils relevant. Rechtsanwalt Fischer berät seine Klienten außerdem bei der Auseinandersetzung von Ehegatteninnengesellschaften. Umfassende Beratung erteilt er zudem im internationalen Familienrecht. Anwalt Fischer gestaltet und überprüft Lebenspartnerschaftsverträge.

 

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Vita

Rüdiger Fischer wurde 1961 in Siegburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn mit den Schwerpunkten Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Seit 1992 ist Rechtsanwalt Fischer als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem insbesondere mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht für die Kanzlei Zimmermann, Stremmel, Fischer tätig. Seit 1997 ist er Fachanwalt für Familienrecht, Seit 2005 ist er spezialisiert im Bereich Erbrecht. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und verfügt auf Grund seiner langjährigen Berufserfahrung, der zahlreichen außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretungen von Mandanten, der Vielzahl von geführten Scheidungsverfahren, Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren, Sorgerechts- und Erbrechtsprozessen und der ständigen beruflichen Weiterbildung über umfangreiche Kenntnisse im gesamten Tätigkeitsbereich des Familien- und Erbrechts. Seit 2009 ist er Sozius der Kanzlei. Herr Fischer korrespondiert auch in Englisch. Der Anwalt ist Mitglied im Bonner Anwaltverein, im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV. Am Anwaltsberuf schätzt er insbesondere die Möglichkeit, unter konsequenter Ausnutzung der Gesetze und Rechtsprechung dem Mandanten zu optimierten Ergebnissen verhelfen zu können. Die empathische Konfliktlösung gerade auf dem sensiblen Gebiet des Familienrechts hat für ihn dabei einen besonderen Stellenwert.

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Rüdiger Fischer

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