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Rolf Draheim

Rechtsanwalt Rolf Draheim übernimmt Ihre Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht.

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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Steuerrecht 0
  • Wirtschaftsstrafrecht 0

Familienrecht

Ein wesentlicher Teil des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst sowie die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation. Des Weiteren fallen Trennungsunterhaltsanspruch und nachehelicher Unterhaltsanspruch in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Rolf Draheim ausmacht. Ebenso gestaltet er die Scheidungsregelung und die Vermögensregelung bei Selbstständigen und Freiberuflern. Hier werden wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art von Herrn Draheim berücksichtigt.

Erbrecht

Herr Draheim ist auch im Erbrecht tätig. Vielen Menschen ist es wichtig, eigenverantwortlich festlegen zu können, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschieht. Da die gesetzliche Erbfolge, nach welcher zuerst die Kinder, dann die Eltern und auch der Ehepartner des Verstorbenen erben, nicht immer den Willen des Erblassers widerspiegelt, kann er die Erbfolge auch durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst bestimmen. Des Weiteren ist es möglich, bereits vor dem Tod sein Vermögen durch einen Schenkungsvertrag zu übertragen. Wenn Sie selbst ein Testament oder eine andere Verfügung aufsetzen möchten, berät Sie Herr Draheim zu allen relevanten Punkten und setzt in Kooperation mit einem Notar das Dokument für Sie auf.

Ist der Todesfall bereits eingetreten, übernimmt der Rechtsanwalt die Betreuung der Erben. Auch für Personen wird er aktiv, die enterbt worden sind und nun ihren Pflichtteil geltend machen wollen. Erbengemeinschaften unterstützt er, wenn innerhalb der Gemeinschaft keine Einigkeit über die weitere Verfügung über das Erbe besteht. Das kann etwa problematisch werden, wenn es sich um ein Grundstück handelt. Möchte eine Partei die Immobilie veräußern, die andere sie aber weiterhin nutzen, ist rechtlicher Beistand geboten. Schließlich klärt Herr Draheim alle Fragen zur Erbschaftssteuer, zum Erbschein und zur Ausschlagung des Erbes.

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Rolf Draheim ist mit Mandaten aus dem Steuerrecht und Steuerstrafrecht befasst. Hier berät er Privatleute, Selbstständige und Freiberufler zur Einkommensteuererklärung. Er gestaltet und prüft Ihre Steuererklärung und sorgt dafür, dass sie rechtlich einwandfrei ist und Ihnen keine steuerrechtlichen Vergehen zur Last gelegt werden können. Möchten Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch erheben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Draheim. Er übernimmt die Vertretung in Einspruchsverfahren und finanzgerichtlichen Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit.

Auch im Steuerstrafrecht ist Herr Draheim Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Wird Ihnen etwa Steuerhinterziehung vorgeworfen oder geht das Finanzamt von unwahren Angaben in Ihrer Steuererklärung aus, vertritt Sie der Rechtsanwalt gegenüber den Behörden und dem Gericht.

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Vita

Rolf Draheim wurde 1960 in Frankfurt (Oder) geboren. Herr Draheim absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Elektronikfacharbeiter mit Abitur und danach ein Musikstudium Fachrichtung Gitarre an der Musikhochschule Hanns Eisler Berlin. Nach einer fünfjährigen Tätigkeit als Berufsmusiker studierte er an der Freien Universität Berlin Jura. In Anschluss an das Rechtsreferendariat in Berlin wurde Rolf Draheim 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Russisch.

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