Peter Scheffer - aus Bünde, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Peter Scheffer

Peter Scheffer ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät seine Mandanten zudem in den Bereichen Strafrecht und Versicherungsrecht.

Herr Scheffler verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

 

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Strafrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Versicherungsrecht 0

Versicherungsrecht

Peter Scheffer berät und vertritt seine Mandanten in versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Angelegenheiten. Inhaltlich befasst er sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) in allen Versicherungssparten und -arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass beim Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden, und deswegen den Versicherungsvertrag anficht oder von diesem zurücktritt. Rechtsanwalt Scheffer hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Herr Scheffer die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Peter Scheffer.Fachanwalt Arbeitsrecht

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Peter Scheffer erstreckt sich im Arbeitsrecht über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten, außergerichtlich beratend und prozessvertretend vor den Arbeitsgerichten.

Fachanwalt Verkehrsrecht

Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Peter Scheffer bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut.

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um ReparaturkostenWiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die bei einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Peter Scheffer beraten und vertreten.

Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Mess-Ergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Mess-Ergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht aufeinandertreffen, wird durch Rechtsanwalt Scheffer kompetent beraten und betreut.

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Vita

Peter Scheffer wurde 1970 in Bünde geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Paderborn. Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er im August 2000. Außerhalb der Kanzlei engagiert sich der Jurist als stellvertretender Vorsitzender des Bünder Turnvereins Westfalia von 1862 e.V. (BTW) sowie als Leiter der dortigen Badmintonabteilung.

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Peter Scheffer

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