Handelsrecht
Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure. Über das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird daher den geschäftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil (zum Beispiel unverzügliche Untersuchung von Mängelrüge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz Handelsregister, erweiterter Gutglaubensschutz).
Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter. Es gibt kein Handelsvertreterrecht in einem einheitlichen Gesetz. Das Rechtsverhältnis ist in unterschiedlichen Gesetzen, wie Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Häufig wird versucht, durch andere Namensgebung der Verträge, die zwingenden Regelungen des Handelsvertreterrechts zu umgehen. In der Rechtsprechung ist es jedoch anerkannt, dass auch andere Absatzmittler, wie zum Beispiel Vertragshändler, Lizenznehmer und Franchisenehmer in den Schutzbereich des Handelsvertreterrechts durch analoge Anwendung der zwingenden Bestimmungen fallen können, insbesondere mit der Folge, dass ein Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB (analog) geltend gemacht werden kann. Auf die Gestaltung derartiger Verträge ist sowohl aus Sicht des Unternehmers als auch aus Sicht des Absatzmittlers besonderes Augenmerk zu legen. Rechtsanwalt Peter Runkel verfügt über praktische Erfahrung bei der Gestaltung von Handelsvertretervertrag und in sonstigen Fragen des Vertriebsrechts, wie Provision, Kündigung und Ausgleichsanspruch.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Peter Runkel Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel (Unternehmensnachfolge), Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.
Erbrecht
Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, welche allerdings begrenzt sind durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Das bedeutet, grundsätzlich soll der Erblasser zum Beispiel mittels Testament oder Erbvertrag verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Daher hat dieser auch das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Runkel, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft steht er Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.Fachanwalt Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Runkel nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Runkel prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung und die Kompetenz des erfahrenen Juristen.
Fachanwalt Steuerrecht
In den Fällen, in denen bereits ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, wäre wiederum innerhalb eines Monats Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Jedoch besteht möglicherweise auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist, bei Steuerbescheiden die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen sind, gegebenenfalls trotzdem noch eine Korrekturmöglichkeit.
Aufgrund seiner steuerjuristischen Qualifikation ist Rechtsanwalt Peter Runkel insbesondere Ansprechpartner in finanzgerichtlichen Verfahren, denn der Streit um die richtige Anwendung des Steuerrechts wird vor dem Hintergrund leerer Staatskassen immer härter ausgetragen. Herr Runkel berät und vertritt Sie bei steuerrechtlichen Streitfragen im finanzgerichtlichen Verfahren, erörtert mit Ihnen die möglichen prozessualen Wege und schlägt Ihnen unter Beachtung des Kostenrisikos das weitere Vorgehen vor. Er bietet Ihnen insbesondere rechtliche Vertretung vor dem Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof und den Verwaltungsgerichtsbarkeiten.
Rechtsanwalt Runkel ist auch als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weit reichende Mitwirkungspflichten, Vorlagepflichten und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint daher das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist daher eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Rechtsanwalt Runkel.