Peter Küspert - aus Nürnberg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Peter Küspert

Rechtsanwalt Peter Küspert berät Sie im Familienrecht als Fachanwalt, im Erbrecht, Vertragsrecht und steht Ihnen für den Forderungseinzug (Inkasso) und die Mediation zur Verfügung.

Bei seiner Arbeit kommt es Herrn Küspert nicht in erster Linie darauf an, Prozesse zu führen, sondern die Interessen des Mandanten sachgerecht zu vertreten und wenn möglich, eine außergerichtliche, sinnvolle und wirtschaftliche Lösung zu finden.

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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • Mediation 0
  • Vertragsrecht 0

Erbrecht

Herr Küspert berät und vertritt Erblasser, Erben und Erbengemeinschaften im Erbrecht. Nicht immer bildet die gesetzliche Erbfolge die tatsächlichen Interessen im Hinblick auf die Vermögensnachfolge ab. Aus diesem Grund besteht alternativ die Möglichkeit, in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) eigenverantwortlich festzulegen, wer im Todesfall das eigene Vermögen erben soll und wem Rechte und Pflichten zufallen sollen. Auch zu Lebzeiten kann bereits durch einen Schenkungsvertrag Vermögen übertragen werden. Peter Küspert berät Sie zur Vermögensnachfolge. Der Rechtsanwalt erstellt Ihren Angaben gemäß die letztwillige Verfügung und leitet die notarielle Beglaubigung in die Wege.

Zudem ist er Ansprechpartner für Erben. Er klärt Sie über die Themen Erbschein, Erbschaftssteuer, Pflichtteil, Vermächtnis, Enterbung, Nachlassverbindlichkeiten und Ausschlagung der Erbschaft auf und übernimmt auf Wunsch auch die Testamentsvollstreckung beziehungsweise Dauertestamentsvollstreckung, sofern diese nicht durch den Erblasser explizit geregelt worden ist. In dieser Funktion führt er das Erbe dem rechtmäßigen Erben zu. Die steuerlichen Aspekte bei einer Erbschaft geht er gemeinsam mit einem Steuerberater an. Peter Küspert betreut Erbengemeinschaften und ist Ihnen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft behilflich. Für Vermächtnisnehmer fordert er vom Erben das Vermächtnis an und setzt für einen Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteilsanspruch beziehungsweise Pflichtteilsergänzungsanspruch durch.

Darüber hinaus fallen Grenzfälle zum Familienrecht ebenso in seinen Kompetenzbereich, etwa die Ausarbeitung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sowie die begleitende Unterstützung bei einer Unternehmensnachfolge, wenn das Familienunternehmen vererbt wird.

Handelt es sich bei der Erbschaft um eine Immobilie in Österreich oder in der Schweiz? Ist auch schweizerisches oder österreichisches Erbrecht bei der Testamentsvollstreckung zu berücksichtigen, arbeitet Peter Küspert mit Rechtsanwälten aus den jeweiligen Ländern zusammen.

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Küspert bearbeitet Mandate aus dem Vertragsrecht. Sein Schwerpunkt liegt hierbei auf der familienrechtlichen und erbrechtlichen Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung. Wenden Sie sich an den Juristen, wenn Sie einen Erbvertrag, Schenkungsvertrag, Ehevertrag, Lebenspartnerschaftsvertrag oder ein anderes Vertragsdokument aus dem Erbrecht oder Familienrecht aufsetzen oder überprüfen lassen wollen. Herr Küspert ist seit vielen Jahren im Vertragsrecht tätig und kennt die Anforderungen genau, die das Gesetz an Form und Inhalt dieser Verträge stellt. Er informiert Sie umfassend über die Rechtsfolgen der im Vertrag getroffenen Regelungen und zeigt Ihnen eventuelle Risiken transparent auf. Sowohl Standardverträge als auch komplexe Vertragswerke sind bei Ihm in den richtigen Händen. Dafür arbeitet er eng mit einem Notar zusammen.

Ist der Vertrag bereits geschlossen und kommt es nachträglich zu Schwierigkeiten zwischen den Vertragspartnern, prüft Herr Küspert den Vertrag und klärt die Sachlage. Wenden Sie sich an den Juristen bei einem Rücktritt vom Vertrag, einem Widerruf, einer Anfechtung oder einer Schadenersatzforderung.

Mediation

Zu den Schwerpunkten des Rechtsanwalts zählt darüber hinaus die Mediation. Als Mediator ist es Herrn Küsperts Aufgabe, bei einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Parteien schlichtend zu vermitteln. Indem die Streitenden an einen gemeinsamen Tisch geholt werden und sich wechselseitig anhören, ist unter Umständen der Gang vor das Gericht noch zu vermeiden. Die Mediation bietet sich vor allem im Familienrecht und Erbrecht an, Herr Küspert steht Ihnen als Mediator jedoch auch gern in anderen Rechtsgebieten zur Verfügung, zum Beispiel im Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht. Die Mediation kann nicht nur zu einer immensen Zeit- und Kraftersparnis führen. Zusätzlich fallen erheblich geringere Kosten als in einem Gerichtsverfahren an. Zudem bietet sie den Parteien die Möglichkeit, das Rechtsproblem eigenverantwortlich zu lösen, ohne sich der Entscheidung des Gerichts beugen zu müssen. Peter Küspert klärt Sie über die Verfahrensweise bei einer Mediation auf und wird für Sie als neutraler und unparteiischer Mediator tätig.

Forderungseinzug (Inkasso)

Rechtsanwalt Küspert wickelt für Sie den kompletten Forderungseinzug ab. Die Zahlungsmoral vieler Kunden und Geschäftspartner lässt heutzutage leider viel zu wünschen übrig. Viele Rechnungen werden sehr spät oder gar nicht bezahlt. Teilzahlungen werden geleistet und die Kontrolle der Zahlungseingänge erfordert einen immensen Aufwand.

Wer versucht, sein Inkasso selbst zu betreiben, ist vor allem mit erheblichen Kosten und Mühen konfrontiert. Gegenüber einem Inkassobüro bietet das professionelle Inkasso durch Herrn Küspert vor allem den Vorteil, dass alle notwendigen Vorgänge, von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreiben der Forderung aus einer Hand geschieht. Er übernimmt für Sie das komplette Mahnwesen.

Fachanwalt Familienrecht

Peter Küspert ist Fachanwalt für Familienrecht und übernimmt in diesem Rechtsgebiet für Sie die Beratung und Vertretung. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die Beratung vor und nach der Eheschließung, wobei insbesondere der Ehevertrag und Lebenspartnerschaftsvertrag im Mittelpunkt stehen. Diese Verträge bieten den Ehepartnern beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern die Möglichkeit, eigene Regelungen in Bezug auf den Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt zu treffen, für den Fall, dass die Ehe geschieden oder die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst wird. Herr Küspert informiert Sie darüber, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben und arbeitet den Vertrag in Kooperation mit einem Notar aus.

Kernthema des Familienrechts ist aber das Ehescheidungsrecht und seine weitreichenden Folgen. Rechtsanwalt Küspert vertritt Sie bei einer Scheidung und den damit verbundenen Fragen bezüglich Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögenstrennung, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Verteilung des Hausrates und dem Güterrecht, insbesondere dem Unterhaltsrecht und dem Zugewinnausgleich. Auch bei der Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht Ihnen Peter Küspert als Ansprechpartner zur Verfügung. Er ermittelt die Interessen seines Mandanten und setzt sich engagiert für deren Durchsetzung ein. Besonderes Fingerspitzengefühl ist dann gefragt, wenn im Rahmen der Scheidung beziehungsweise Entpartnerung auch der Verbleib gemeinsamer Kinder entschieden werden muss. Rechtsanwalt Küspert ist stets daran gelegen, die Fronten nicht noch zusätzlich zu verhärten, sondern eine für alle Parteien tragfähige Lösung zu erreichen.

Ein weiterer familienrechtlicher Schwerpunkt ist die Vorsorgevollmacht. Herr Küspert berät Sie zu den Rechtswirkungen einer solchen Vollmacht und fertigt das Dokument zur notariellen Beurkundung aus. Ebendiese Leistung bietet Ihnen der Rechtsanwalt auch in Bezug auf eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung an.

Herr Küspert pflegt Kontakte zu Kanzleien in Österreich und in der Schweiz, mit denen er bei grenzüberschreitenden Mandaten kooperiert.

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Vita

Peter Küspert wurde 1957 in Fischbach bei Nürnberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und erhielt 1984 das erste juristische Staatsexamen. Seine Referendariatszeit in Nürnberg beendete er 1987 erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen.

Im gleichen Jahr wurde Herr Küspert als Rechtsanwalt zugelassen.

Ab 1992 arbeitete er in der Kanzlei Kalb, Döbler & Küspert, die sich 1999 mit der Kanzlei Dr. Möschel & Herrmanns zusammenschloss.

Seit 2004 ist Herr Küspert Fachanwalt für Familienrecht. Zudem absolvierte er 2005 den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht und ist seit 2012 als Mediator zertifiziert.

Rechtsanwalt Küspert ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht und Erbrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) sowie bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).

Er besitzt gute Kenntnisse der englischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwendet.

Außerberufliche Engagements

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Küspert seit vielen Jahren als Justiziar im geschäftsführenden Vorstand der Schwesternschaft des Roten Kreuzes in Nürnberg engagiert.

In seiner Freizeit beschäftigt sich Herr Küspert gern mit Oldtimern aus dem Zwei- und Vierrad-Bereich. Ebenso ist er begeisterter Marathonläufer und nahm sogar schon am berühmten New York Marathon teil.

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Peter Küspert

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