Peter Beckmann - aus Kiel, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Privat: Jürgensen, Beckmann und Collegen Zum Kanzleiprofil

Peter Beckmann

Peter Beckmann berät seine Mandanten in den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, im Allgemeinen Zivilrecht, Strafrecht sowie Verkehrsrecht.
Er hat ein Jahr in Amerika verbracht und spricht auch durch häufige internationale Korrespondenz fließend Englisch.
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Peter Beckmann - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Immobilienrecht
  • Privatrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Beckmann ist die Unfallschadenregulierung, also die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall.
Ob als Fußgänger, Rad- / Kradfahrer oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Im Straßenverkehr kommt es leider zu einer Vielzahl von Unfällen und die rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordern spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Beckmann anbietet. Jedem Beteiligten an einem Verkehrsunfall ist es zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Auseinandersetzung mit Versicherungsgesellschaften gilt es, einerseits versierte Sachverhaltsaufklärung zu betreiben, andererseits die Verfolgung aller Ansprüche im Hinblick auf Haftungs- und Schuldfragen im Interesse der Mandanten sicherzustellen. Dabei können sich aus Differenzen bei der Bewertung von Gutachten und  Kostenvoranschlägen strittige Fragen zu Umfang und Höhe von Schäden ergeben, denen Rechtsanwalt Beckmann ebenso nachgeht, wie der Durchsetzung angemessener Schmerzensgelder verletzter Unfallbeteiligter.

Allgemeines Zivilrecht

Die Tätigkeit im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen aller Art. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber sogar besondere Formvorschriften vorgesehen, wie z.B.bei der Gestaltung von Grundstücks- oder Gesellschaftsverträgen zur Gründung einer GmbH.

Rechtsanwalt Beckmann berät zudem in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht umfasst unter anderem das Ehescheidungsrecht und angrenzenden Rechtsfragen, wie Unterhalts- und Sorgerechtsfragen,sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder die Vorbereitung von Eheverträgen.

Auch die Befassung mit Rechtsfragen der Abstammung, Adoption, oder der rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheiratete sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Beckmann. Partnerschaft und Familie sind für viele das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Es ist das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Beckmann, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche Schicksal seiner Mandanten im Auge zu behalten und gemeinsam mit anderen Verfahrens¬beteiligten erfolgs- und lösungsorientiert mit dem Ziel zu arbeiten, ausgleichend zu wirken.

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen –Beerbung, Pflichtteilsansprüche etc – nach dem Tode eines Menschen – Erbfall – regeln. Rechtsanwalt Beckmann berät bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen etc. ebenso, wie bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Erbfall oder der Auseinandersetzung zwischen Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft.

Strafrecht

Zugleich ist Rechtsanwalt Beckmann umfangreich als Strafverteidiger tätig. Jeder “Normalbürger” kann in Konflikt mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten geraten. Ob bei Steuervergehen, Vermögens- oder Trunkenheitsdelikten, ob bei Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, in jedem Falle gilt es, Ruhe zu bewahren und zügig fachkundigen anwaltlichen Rat und Beistand einzuholen. Als Verteidiger kann Rechtsanwalt Beckmann in vielen Fällen erreichen, dass sich die rechtlichen Folgen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Notarsachen

In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Beckmann Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion vornehmlich im Bereich der Rechtsgebiete tätig, in denen notarielle Beurkundungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält. Ein Notar ist im Allgemeinen zuständig für Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften, die Gestaltung und Beurkundung von Immobilien-, Ehe- oder Erbverträgen. Das gilt in gleicher Weise für Gesellschaftsverträge, Testamente und Vermächtnisse, Erbscheinsanträge und Grundpfandrechtsbestellungen oder  Schuldanerkenntnisse, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen u. ä.

Durch seine Erfahrung und sein Engagement in der Traditionsschifffahrt und im Segelsport ist Rechtsanwalt Beckmann auch mit Rechtsfragen zu allen maritimen Bereichen vertraut. Er betreut zugleich Vereine und steht diesen für die Bearbeitung anfallender rechtlicher Fragen zur Verfügung.

 

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Vita

Peter Beckmann wurde 1949 in Berlin geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der Universität in Bremen. Das anschließende Referendariat absolvierte er ebenfalls in Bremen und Kiel, bevor er 1977 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Seit 1988 ist er Notar.
Rechtsanwalt Peter Beckmann war mehrere Jahre ehrenamtliches Mitglied eines Senates beim Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshof in Schleswig.

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