Erbrecht
Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen (Erbfall) regeln. Rechtsanwalt Treiber hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht.
Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.
Familienrecht
Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Rechtsanwalt Treiber konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten zu Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.
Verkehrsrecht
Im Verkehrszivilrecht wird der Jurist hauptsächlich in der Unfallregulierung tätig, das heißt zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Rechtsanwalt Treiber führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Treiber für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtsanwalt Treiber in erster Linie in Bußgeldsachen für seine Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Ebenso können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionen auf Sie zukommen. Vor allem bei einer Trunkenheitsfahrt und einer dadurch bedingten Gefährdung von Personen können Sie von einem Führerscheinentzug betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Rechtsanwalt Treiber wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringstmögliches Maß reduzieren.
Versicherungsrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Nicolai Treiber liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Haftpflichtsachen und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. So fallen hierunter zum Beispiel Verkehrshaftpflichtsachen, die mit Verkehrsunfallregulierung sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld einhergehen. Bei allen Fragen zur Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung finden die Mandanten in Rechtsanwalt Treiber einen kompetenten Ansprechpartner. Er vertritt auch, wenn berechtigter Einspruch gegen die Entscheidung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung eingelegt werden soll. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit). Tritt dies ein und kommt die Versicherung den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Rechtsanwalt Treiber seinen Mandanten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Versicherern zur Seite.
Vertragsrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke) stehen. In diesem Bereich berät Sie Rechtsanwalt Treiber umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, die Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Treiber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.