Matthias Henke - aus Dortmund, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Matthias Henke

Rechtsanwalt Mathias Henke unterstützt seine Mandanten unter anderem bei einem Kündigungsschutzverfahren, der Erstellung von Testament und Erbvertrag, der Vermögensauseinadersetzung nach einer Scheidung, in einem Strafverfahren und bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Rechtsanwalt Mathias Henke gründete seine Einzelkanzlei Ende 1996 in Dortmund. Seit 2009 arbeitet er mit den Rechtsanwälten Norman Kühl-Gebauer und Peter Schreiner in Bürogemeinschaft.

Herr Henke ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht und der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im DAV sowie im Dortmunder Anwalts- und Notarverein.

Er spricht gut Englisch.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht 0
  • Familienrecht 0
  • Strafrecht 0
  • Wirtschaftsrecht 0

Arbeitsrecht

Arbeit bestimmt in weiten Teilen unser Leben. Weil wir Arbeit brauchen, um unsere Existenz zu sichern oder weil wir Arbeitskräfte brauchen, um anfallende Arbeit zu bewältigen. Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben im Rahmen des Direktionsrechts), Kündigung oder Änderungskündigung. Mit Rechtsanwalt Mathias Henke steht Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein kompetenter Partner zur Verfügung.

Familienrecht

Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Mathias Henke innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Erbrecht

Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament ersetzt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge – unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte – ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Henke hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.

Strafrecht

Mithilfe des Strafrechts ahndet der Staat Vergehen und Verbrechen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Mathias Henke. Selbstverständlich übernimmt er auch Ihre strafrechtliche Pflichtverteidigung.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsbereiche. Es umfasst die Gesamtheit aller Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören, neben dem Handelsrecht, verschiedenste Bereiche, wie zum Beispiel das Vertragsrecht inklusive dem Recht der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) oder das Allgemeine Zivilrecht. Neben Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe – wie auch dem Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung – sowie des Wettbewerbsrechts fallen auch viele eigenständige Rechtsgebiete unter das Wirtschaftsrecht. Teile des Wirtschaftslebens sind auch Rechtsgebiete wie das Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Mathias Henke berät und vertritt Sie bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig.

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Vita

Mathias Henke wurde 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Er wurde 1964 in Hanau geboren. Nach dem Abitur studierte Herr Henke an der Universität Bochum Rechtswissenschaften und Philosophie. Danach folgte das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Dortmund. Parallel zur juristischen Ausbildung sowie zu seiner späteren Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitete der Jurist etwa zehn Jahre lang nebenberuflich als Dozent für Rechtskunde für das Theodor-Flieder-Werk.  

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Matthias Henke

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