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Lorenz Hünnemeyer

Anwalt Hünnemeyer ist Fachanwalt für Strafrecht und bietet umfassende Rechtsberatung in diesem Bereich, egal ob im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder bei der Strafverteidigung.

Lorenz Hünnemeyer schätzt an seinem Beruf den Umgang mit Menschen und hat Spaß an der Herausforderung durch die strafrechtliche Verteidigung seiner Mandanten. Der Gerichtssaal ist “seine Bühne”. Mandanten wissen sein leidenschaftliches Engagement für das Rechtsgebiet Strafrecht verbunden mit seiner hohen Einsatzbereitschaft und der Fähigkeit, Standpunkte mit Nachdruck zu vertreten, im Hinblick auf ihre eigene Strafverteidigung sehr zu schätzen.

Der Volljurist korrespondiert auch in Englisch und Niederländisch.

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Rechtsgebiete

  • Strafrecht 50
  • Wirtschaftsstrafrecht 0

Fachanwalt Strafrecht

Strafrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hehlerei, Urkundenfälschung oder Nötigung. Schwere Straftaten sind Verbrechen und werden mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug belegt, sie sind dem sogenannten Kapitalstrafrecht zuzuordnen. Im Kapitalstrafrecht übernimmt Herr Hünnemeyer Mandate, die das Leben gefährdende Delikte wie zum Beispiel Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung etc. betreffen. Er wird ebenso als Strafverteidiger tätig bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie beispielsweise sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Zuhälterei sowie Herstellung und/oder Vertrieb unerlaubter Formen von Pornographie. Lorenz Hünnemeyer übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer. Überdies können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung wegen begangener Betäubungsmittelstrafsachen (BTMG) betrauen.

Revisionsrecht

Zusätzlich ist der Jurist im Revisionsrecht tätig: Er führt und begründet Revisionen (Rechtswege gegen Urteile der Strafkammern und Schwurgerichte) gegenüber dem Bundesgerichtshof. Im Bereich der Strafvollstreckung leistet der Rechtsanwalt die Betreuung von Verurteilten nach den Voraussetzungen des Strafvollzugsgesetzes. Er führt die Korrespondenz mit den Behörden im Interesse seiner Mandanten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) und stellt zum Beispiel die Anträge auf Erhalt eines Fernsehers oder auf Erteilung von Wochenendurlaub.

Steuerstrafrecht

Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung, Steuerverkürzung, Abgabenverkürzung oder Insolvenzverschleppung können eine Strafbarkeit nach dem Steuerstrafrecht begründen und die Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung durch den Steuerstrafrechtler Lorenz Hünnemeyer notwendig machen.

Verkehrsstrafrecht

Dem Tätigkeitsbereich des Juristen ist gleichsam das Verkehrsstrafrecht zuzuordnen. Beispielsweise bei Drogen oder Alkohol am Steuer steht Ihnen der Strafverteidiger zur Seite. Er klärt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzungen mit den Behörden hinsichtlich Führerscheinentzug (in der Regel ein Jahr), Fahrverbot (maximal drei Monate) oder einer problematischen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Im Verkehrsstrafrecht verteidigt er seine Mandanten auch bei Tatbeständen wie zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Sofern man von solchen Vorwürfen durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen ist, gilt es Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die drohenden rechtlichen Konsequenzen werden durch das Engagement von Lorenz Hünnemeyer auf ein erträgliches Maß reduziert. Die Bearbeitung von Mandaten im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie zum Beispiel Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken und so weiter.

Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht können Sie die Hilfe des Juristen in Anspruch nehmen bei Vorwürfen wie beispielsweise Anlagebetrug, Waffenbesitz, Kriegswaffenbesitz, Sozialabgabenverstoß, Besitz, Verkauf oder Weitergabe von Schwarzmarktware, Verstoß gegen die Arbeitnehmerversicherungspflicht und weitere. Lorenz Hünnemeyer übernimmt Ihre Verteidigung bei Konkursstraftaten und im sogenannten Wirtschaftsstrafverfahren.

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Vita

Rechtsanwalt und Notar Lorenz Hünnemeyer ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Er wurde 1957 in Bochum geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Ruhr-Universität in Bochum und an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn Rechtswissenschaften. Dem abgeschlossenen Jurastudium folgte der Referendardienst in Essen. Er war zunächst in Bochum tätig. 1993 zog er nach Buxtehude um und beteiligte sich als Sozius in der Rechtsanwaltskanzlei von Frau Ute Claus. Der Strafverteidiger ist als Mitglied der CDU im Amt des Ratsherrn in Buxtehude kommunalpolitisch engagiert. In diesem Zusammenhang ist er als Beigeordneter im Bauausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltausschuss, Wirtschaftsausschuss und Verwaltungsausschuss politisch tätig.    

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