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Kathrin Dinse

Rechtsanwältin Kathrin Dinse betreut ihre Mandanten im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Hochschulrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

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Kathrin Dinse - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Kaufrecht
  • Privatrecht
  • Strafrecht
  • Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht 

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Mecklenburg-Vorpommern, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (Genehmigungen) gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern oder rückgängig zu machen. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung (zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid). Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen. Rechtsanwältin Dinse berät und vertritt ihre Mandanten beispielsweise im Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Kapazitätenrecht und Schulrecht.

Hochschulrecht

Seit Jahren berät und vertritt Frau Dinse Mandanten im Prüfungsrecht. Schwerpunkte bilden dabei Hochschulprüfung und Fachhochschulprüfung (wie Zwischenprüfung, Bachelorprüfung, Diplomprüfung und Magisterprüfung). Die Rechtsanwältin berät und vertritt jedoch auch in Verfahren bezüglich aller berufseröffnenden Prüfungen außerhalb des Universitätsbereiches (so bei Laufbahnprüfung oder sonstigen Prüfungen). Soweit sich ein Prüfling vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses falsch verhält, kann dies später oft nicht mehr korrigiert werden. Frau Dinse wird für ihre Mandanten im Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen tätig. Soweit erforderlich, führt sie nicht nur Klageverfahren durch, sondern auch einstweilige Anordnungsverfahren.

Kathrin Dinse ist auf dem Gebiet Schulrecht und Hochschulrecht, insbesondere dem Hochschulzulassungsrecht einschließlich Numerus-clausus-Verfahren und dem Prüfungsrecht erfolgreich tätig, aber auch bei Angelegenheiten des allgemeinen Hochschulrechts wie zum Beispiel Exmatrikulation oder Studiengebühren. Sie wiegt die Erfolgsaussichten im Einzelfall ab und berät Sie über die Chancen eines Vorgehens gegen das Vergabeverfahren. Ferner übernimmt die Juristin für Sie die komplette Betreuung sämtlicher Antragsverfahren und Klageverfahren. Hierbei profitieren Sie von ihrer großen Erfahrung.

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren Fall, wenn ein Haftbefehl vorliegt oder bei Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen, da nur er das Recht auf Akteneinsicht ausüben kann und sich mit Ermittlungstaktik und Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft auskennt. Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger/Pflichtverteidiger erfolgen. Gern übernimmt Kathrin Dinse Ihre Angelegenheiten aus dem Strafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

Allgemeines Zivilrecht

Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Kathrin Dinse auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Kathrin Dinse steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist sie Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.Fachanwalt Arbeitsrecht

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät und begleitet Kathrin Dinse Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Ihr anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Beendigung durch Aufhebung und Kündigung), das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung in Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung). Die Juristin ist aber auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder bei einem Interessenausgleichsverfahren und Sozialplanverfahren für Sie tätig. Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Kathrin Dinse bundesweit vor Gericht.

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Kathrin Dinse

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