Jochen Feldmann - aus Oberhausen, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Privat: Hellnigk, Führ & Sozien GBR Zum Kanzleiprofil

Jochen Feldmann

Rechtsanwalt Jochen Feldmann betreut seine Mandanten im Medizinrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.

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Jochen Feldmann - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Medizinrecht
  • Privatrecht (Allgemeines Zivilrecht)
  • Verkehrsrecht

Medizinrecht

Rechtsanwalt Jochen Feldmann ist bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in nahezu allen Bereichen des Medizinrechts tätig. Er berät und vertritt Ärzte in allen Fragen rund um das Arztrecht, Arzthaftungsrecht einschließlich Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) sowie bei Plausibilitätsprüfungen. Auch bei der Vertretung und Prozessführung von sogenannten „Kunstfehlern” kann er eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl bereits erfolgreich geführter Gerichtsverfahren auf diesem Gebiet vorweisen. Im Bereich der Arzthaftung kann ein Schadensersatzanspruch zum einen auf einen Behandlungsfehler gestützt werden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt, eine Pflegekraft eines Krankenhauses oder eine Helferin eines niedergelassenen Arztes vorsätzlich oder fahrlässig gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, also fehlerhaft behandelt. Maßstab für die ärztliche Kunst ist dabei der besonnene und gewissenhaft arbeitende Arzt des jeweiligen Fachgebiets.

Zum anderen kommt ein Schadensersatzanspruch des geschädigten Patienten dann in Betracht, wenn der Arzt den Patienten nicht oder nicht ausreichend über Nutzen und Risiken eines vorgesehenen Eingriffs oder mögliche Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt hat. Für die Aufklärung ist das persönliche Gespräch mit dem Patienten unerlässlich. Eine fehlerhafte Aufklärung stellt also einen eigenständigen Haftungstatbestand dar und führt ebenso wie eine fehlerhafte Behandlung zur Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers für die dem Patienten entstandenen Schäden. Im Falle eines Behandlungsfehlers und/oder Aufklärungsfehlers stehen dem geschädigten Patienten Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zu.

Im Bereich der Arzthaftung wird Rechtsanwalt Jochen Feldmann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig für Ärzte und Haftpflichtversicherer, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch für Patienten, die Ansprüche geltend machen. Bei größeren Personenschäden liegt der Schwerpunkt der Fallbearbeitung häufig auf medizinischem Gebiet, wobei es unerheblich ist, woraus der Schadensfall resultiert (zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall).

 

Allgemeines Zivilrecht

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Jochen Feldmann selbstverständlich auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Jochen Feldmann steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.

 

Erbrecht

Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig, wie deren Lösungen. Hier berät Herr Feldmann, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag, Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, um Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.

 

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Jochen Feldmann ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund rum das Verkehrsrecht. Probleme können hier beispielsweise auftauchen im Zusammenhang mit:

 

  • Abschleppkostenersatz
  • Beweisfragen, Beweisrecht
  • Fußgängerschaden oder Radfahrerschaden
  • Führerscheinsachen
  • Gutachten, Abrechnung auf Gutachtensbasis
  • Garantie- und Gewährleistungsrecht
  • Haushaltsführungsschaden
  • Leasingrecht / Restwertfragen insbesondere bei Leasingfahrzeugen
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfallfragen
  • Mitverschulden
  • Nötigung im Verkehr
  • Schadenshöhe und Schadensberechnung, Abrechnung auf Neuwagenbasis
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Verkehrsunfallsachen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstraftaten (zum Beispiel Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung im Verkehr)
  • Versicherungsfragen, Versicherungsrecht, Haftung für unversicherte Fahrzeuge Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung

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Vita

Jochen Feldmann, geboren 1975 in Herten, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und das anschließende Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Duisburg. Herr Feldmann ist seit März 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Der Eintritt in die Kanzlei Hellnigk, Führ, Weiss, Deichsel & Zyber folgte im Mai 2008. Zudem absolvierte Rechtsanwalt Feldmann ein Aufbaustudium an der Universität Düsseldorf, welches er im Oktober 2008 erfolgreich als Master of Laws (LL.M) im Bereich Medizinrecht abschloss. Der Jurist spricht gut Englisch.
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Schlecht Organisiert , leere Versprechungen

Rated 1,0 out of 5
23. Oktober 2023

Ich habe wegen meiner Schwerbehindertenangelegenheit von meiner Rechtsschutzversicherung diese Kanzlei empfohlen bekommen (Herrn Feldmann) , welches ich leider nur bereuen kann….seit dem 25.8.2021 wurde bis heute 5.11.2021 leider keine Akteneinsicht angefordert , Klagefrist wurde verstrichen….das Resultat ist ich habe 9 Wochen für nichts vergeudet…ich habe noch nie solch eine unzuverlässige und schlecht Organisierte Arbeitsweise erlebt. Den 1 Stern gibts für Herrn Feldmann weil er wenn er denn zu erreichen war stets höflich war allerdings wurden Rückrufe nur teilweise eingehalten.Man hat einfach das Gefühl als Mandant der Kanzlei gleichgültig zu sein ohne Lösüngsorientiertes arbeiten. Das Resultat ich muss mir anderweitig unterstützung suchen und habe meine Zeit nur verschenkt.

Ertu

Jochen Feldmann

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