Irene Krüger - aus Pulheim, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Irene Krüger

Rechtsanwältin Irene Krüger bearbeitet vornehmlich Fälle, die im Zusammenhang mit der Scheidung, dem Erbfall, der Kündigung, dem Diebstahl und der Geschwindigkeitsüberschreitung stehen.

Ihr Motto lautet dabei: Flexibilität und individuelle Betreuung. Das Ziel ist es, dem Mandanten möglichst schnell und umfassend zu seinem Recht zu verhelfen. Dazu zählt nicht nur die klassische Vertretung in einem Rechtsstreit vor Gericht, sondern auch die vorherige Beratung, Vertragsausarbeitung, gegebenenfalls Besichtigung der Streitsache vor Ort — zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten — oder eine Besprechung mit dem Gegner, um einen Rechtsstreit nach Möglichkeit zu vermeiden.

Frau Krüger spricht und korrespondiert auch in Englisch. Ferner spricht sie gut Französisch, Italienisch und Niederländisch.

Frau Krüger ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und Kölner Anwaltverein. An ihrem Beruf schätzt sie die Abwechslung sowie den Umgang mit den Menschen. Sie ist jederzeit offen für die Probleme der Mandanten und nimmt sich diesen engagiert und kompetent an.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht 0
  • Familienrecht 0
  • Privatrecht 0
  • Strafrecht 0
  • Verkehrsrecht 0

Familienrecht

Frau Krüger hat sich insbesondere auf das Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Das Familienrecht stellt ein Teilgebiet des Zivilrechts dar, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Gerade im Familienrecht ist es ihr wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Sie schätzt insbesondere einen fairen und intensiven Umgang mit den Mandanten bei der umfassenden Betreuung während des gesamten Trennungsprozesses. Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Rechtsanwältin Krüger befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Die Kanzlei bietet Ihnen neben der Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeit der Mediation und einvernehmliche Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs-, und Scheidungslagen. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Rechtsanwältin Krüger ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht und Arbeitsrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.

Erbrecht

Eine weitere Spezialität von Frau Krüger ist das Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet ungewünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beratung der Kanzlei zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, die Rechtsanwältin Krüger individuell erstellt. Mustervordrucke ohne Beratung riskieren Unwirksamkeit! Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Irene Krüger.

Arbeitsrecht

Eine weitere Stärke von Frau Krüger ist das Arbeitsrecht. Darin geht es zum einen um die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Hauptsächlich bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Rechtsanwältin Irene Krüger Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich. Da an einem Job immer öfter eine Existenz hängt, versucht Frau Krüger mit ganzer Kraft, für ihre Mandanten das Maximum zur erreichen.

Verkehrsrecht

Darüber hinaus berät und vertritt Irene Krüger Sie im Verkehrsrecht. Das Thema Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer — ob als Autofahrer oder Fußgänger — täglich konfrontiert sieht. Es erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit der Versicherung. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar.

Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.

Strafrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Irene Krüger ist das gesamte Strafrecht. Als Strafverteidigerin ist sie in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Sie hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Sie soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Frau Krüger.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Allgemeines Zivilrecht

Ferner berät und vertritt Rechtsanwältin Krüger Sie im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Arzthaftungsrecht, Vertragsrecht, privaten Baurecht und Gesellschaftsrecht. Sie vertritt im Arzthaftungsrecht (Arztrecht) Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt, insbesondere Zahnarzt führen oder gegen ein Krankenhaus, eine Universitätsklinik et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Im privaten Baurecht berät und vertritt Frau Krüger Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Ziel der Beratung durch Rechtsanwältin Irene Krüger im Gesellschaftsrecht ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben.

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Vita

Irene Krüger wurde 1956 in Köln geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1974 bis 1983 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Auslandsaufenthalte verbrachte sie in Brüssel, Straßburg und St. Etienne. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Köln sowie in der Rechtsabteilung des Bayerischen Rundfunks in München. Von 1988 bis 2002 arbeitete sie überwiegend im Bereich Steuer- und Steuerstrafrecht, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht als zugelassene Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit einer Steuerberaterkanzlei in Pulheim. Im März 2003 erfolgte der Umzug in die neue Kanzlei. Außerberuflich engagiert sie sich als Hunde- und Katzenhalterin für den Tierschutz und die hiesigen Tierheime in Niederaußem, Dormagen und Köln-Dellbrück.

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