Ingrid Frank - aus München, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Ingrid Frank

Rechtsanwältin Frank ist Ihre Ansprechpartnerin für Trennung, Scheidung, Unterhalt, Testament, Berliner Testament oder Erbfall.

Frau Frank berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich. Zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten steht Ihnen Frau Frank auch als Mediatorin und in Verfahren der kooperativen Praxis zur Verfügung.

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Ingrid Frank - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Cooperative Praxis 50
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mediation

Erbrecht

Rechtsanwältin Frank hat den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht erfolgreich absolviert.

Das Erbrecht ist in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, letztere allerdings begrenzt durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Das bedeutet, grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird.

Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht testiert, geht sein Vermögen nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten und die nächsten Verwandten.

Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Daher hat dieser auch das Recht, das Erbe auszuschlagen (Erbausschlagung). Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung durch Ingrid Frank, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft oder die Erstellung von Testament oder Erbvertrag steht sie Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

Mediation

Als ausgebildete Mediatorin bietet Frau Frank außergerichtliche Konfliktlösung. Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Ingrid Frank zur Mediatorin ausbilden. Unter Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten.

 

Cooperative Praxis

Cooperative Praxis ist ein weiteres Konfliktbearbeitungsverfahren, insbesondere für Konflikte, in denen Beziehungen eine herausragende Rolle spielen. Das sind typischerweise Familienrecht, Erbrecht, Arbeitswelt (Konflikte zwischen Mitarbeitern, zwischen Hierarchien, zwischen Gesellschaftern) und Medizinrecht (Arzthaftung).

Ziel der Methode ist, den klassischen Kompromiss zu überwinden, da ein win-win-Ergebnis angestrebt wird. Rechtsanwältin Frank möchte so Gerichtswege und damit Kosten reduzieren oder vermeiden.

Im Unterschied zur Mediation sind beide Konfliktbeteiligten im gesamten außergerichtlichen Verfahren durch ihren eigenen Anwalt vertreten. Bei den beteiligten Anwälten handelt es sich um solche, die sowohl eine Mediationsausbildung als auch eine Weiterbildung in der Methodik der Cooperativen Praxis haben.Fachanwalt Familienrecht

Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, außerdem Trennung, Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn.

Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwältin Ingrid Frank bei Problemen bei der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht, bei Trennung und Scheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, bei der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen.

Ferner ist sie Ihre Ansprechpartnerin für die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen und Vermögensauseinandersetzung. In enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen bietet Frau Frank über die anwaltliche Fachberatung hinaus umfassende Problemlösungen für Sie.

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Vita

Ingrid Frank, geboren in Stuttgart, studierte in Berlin und München Rechtswissenschaften. Sie ist seit 1986 in München als Rechtsanwältin tätig. Als solche arbeitet Frau Frank auch als Mediatorin und im Verfahren der Cooperativen Praxis im Bereich der außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Durch den erfolgreichen Abschluss therapeutischer Zusatzausbildungen erlangte sie zudem umfangreiches Wissen, das sich besonders in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten und in der Mediation als überaus hilfreich erweist. Frau Frank spricht fließend Englisch. Einen Teil ihres Referendariats absolvierte sie in einer Rechtsanwaltskanzlei in San Francisco/USA. Im Jahre 2013 nahm Sie in New York an einer Fortbildung in Mediation mit Jack Himmelstein teil. Rechtsanwältin Frank ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, im Münchner Anwaltverein, in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins, in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins, in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation und im Bundesverband für Mediation.

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Ingrid Frank

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