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Privat: Weckmann-Lautsch & Ramming Zum Kanzleiprofil

Gudrun Weckmann-Lautsch

Rechtsanwältin Gudrun Weckmann-Lautsch bietet Ihnen Unterstützung im Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Ausländerrecht und im Asylrecht.

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Gudrun Weckmann-Lautsch - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Ausländerrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht
  • Strafrecht

Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz berät Sie Gudrun Weckmann-Lautsch zum rechtlichen Rahmen des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, zur Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Angelegenheiten, wie beispielsweise

  • der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen über das Privatvermögen oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung. Darüber hinaus stellt das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Hier berät die Juristin Sie umfassend zur Gestaltung von Verträgen und bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Gudrun Weckmann-Lautsch berät und vertritt Unternehmen und einzelne Arbeitsnehmer. Sie gestaltet individuelle Arbeitsverträge zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, berät und vertritt umfassend bei sämtlichen Fragen während der Beschäftigung bis hin zur Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Ausländerrecht und Aslyrecht

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Ausländer- und Asylrecht. In diesen Bereichen besitzt Frau Rechtsanwältin Weckmann Lautsch sehr gute Fachkenntnisse und ist mit ihrem Verhandlungsgeschick bei Behörden und Gerichten oft in der Lage, rasch einen gesicherten Aufenthalt ihrer Mandanten zu erhalten. Mit kreativen und praktischen Lösungsvorschlägen gelingt es ihr zu vermeiden, dass der Aufenthalt in Deutschland von permanenten Rechtsstreitigkeiten begleitet ist.

Im Ausländerrecht befasst sich Frau Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch häufig mit folgenden Poblemstellungen:

  • Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Verfahren auf Erteilung der unbefristeten Niederlassungserlaubnis
  • Verfahren zur Sicherung des Aufenthalts
  • Visaverfahren bei deutschen Auslandsvertretungen
  • Verfahren zur Familienzusammenführung
  • Verfahren zum Schutz ausländischer oder gemischt-nationaler Familien und Kinder

Daneben bearbeitet Frau Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch:

  • Einbürgerungsverfahren
  • Verfahren zur Klärung der Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
  • Asylverfahren
  • Abschiebeschutzverfahren
  • Umverteilungsverfahren
  • Sozialrechtliche Fragen einschließlich Beschäftigungserlaubnis für Flüchtlinge und andere Migranten

Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts widmet sich Frau Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch in erster Linie den Opfern von Straftaten. Hier ist sie bestrebt, die durch eine Straftat Verletzten behutsam durch das Verfahren zu begleiten, weitere Hilfemöglichkeiten anzubieten, über Opferrechte aufzuklären und die entsprechenden weiteren Verfahren einzuleiten. Im Bereich der Strafverteidigung begleitet Sie Frau Rechtsanwältin Weckmann-Lautsch fachkundig durch die Ermittlungsverfahren schon vor der Polizei und den sich anschließenden Verfahren bei der Staatsanwaltschaft und bei den Strafgerichten. Selbstverständlich gehören auch Pflichtverteidigungen zum Service.

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Vita

Gudrun Weckmann-Lautsch, geboren 1957, ist seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie studierte an den Universitäten Regensburg und Bonn Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Sie spricht und schreibt fließend Englisch und spricht Französisch.

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