Peter Bernhart - aus Klagenfurt am Wörthersee, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Privat: Fink, Bernhart, Haslinglehner, Peck Rechtsanwälte Zum Kanzleiprofil

Peter Bernhart

Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart übernimmt Mandate aus dem Kauf- und Schuldrecht, Arzthaftungsrecht, Sportrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrszivilrecht und ist für Sie außerdem als Strafverteidiger tätig.

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Peter Bernhart - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Mietrecht
  • Sportrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Kaufrecht und Schuldrecht

Die rechtliche Vertretung durch Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart im Kaufrecht und Schuldrecht beinhaltet alle rechtlichen Fragen rund um Kauf und Verkauf, Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Schlechterfüllung, Sachmangel, Gewährleistung, Verzug, Verjährung, Rechte bei Schlechtleistung, Schaden und Folgeschäden, verlorene Aufwendung und Schadenersatz. Hierbei sind die Besonderheiten für Internetgeschäfte, Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge zu beachten. Des Weiteren bietet der Jurist die Realisierung von Zahlungsansprüchen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Schuldners, sowie Abschluss, Überwachung und Durchsetzung einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung.

Arzthaftungsrecht

Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Im Arzthaftungsrecht bietet Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart Ihnen seinen Rechtsrat und juristischen Beistand an. Er berät und vertritt sowohl geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind, als auch Ärzte und Krankenhäuser. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Rechtsanwalt Dr. Bernhart übernimmt für Sie die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadenersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Er beziffert dabei den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens, führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes beziehungsweise des Krankenhauses und vertritt zur Durchsetzung von Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenanspruch.

Verwaltungsrecht

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart ist das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld. Es umfasst unter anderem das öffentliche Baurecht, Bauplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Vermögensrecht, Gemeinderecht, Umweltrecht, Abfallrecht oder Staathaftungsrecht. Jeder Bürger wird ungezählte Male mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden,— sei es ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid oder eine polizeiliche Maßnahme. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung die Erlassung eines Bescheides, meistens eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Behörde ab, will der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwalt Bernhart ist Ihnen hierbei gern behilflich.

Strafrecht

Peter Bernhart vertritt Sie in einem Strafverfahren vor Gericht. Gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Richter kämpft der Rechtsanwalt für Ihr Recht und ist darum bemüht, für Sie ein günstiges Urteil zu erwirken. Gerade im Jugendstrafrecht ist es für die Betroffenen wichtig, dass das Strafmaß so gering wie möglich ausfällt, um ihnen nicht den weiteren Lebensweg zu verbauen. Ist das Strafverfahren noch nicht eröffnet, finden aber schon Ermittlungen seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft statt, können Sie sich ebenso auf Herrn Bernharts anwaltliche Kompetenz verlassen. Er verteidigt Ihre Rechte bei einer Hausdurchsuchung, Vernehmung, Festnahme und während der Untersuchungshaft. Haben Sie noch keinen Rechtsbeistand und wird eine Pflichtverteidigung angeordnet, tritt Herr Bernhart für Sie als Pflichtverteidiger auf. Unter anderem ist er bei seiner Arbeit mit den folgenden Vergehen und Verbrechen befasst: Betrug, Raub, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Totschlag, Unterschlagung, Erpressung, Schwangerschaftsabbruch und Hausfriedensbruch.

Verkehrszivilrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt in der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst als auch die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre Zahlungsverweigerung mitunter damit, dass ein Versicherungsschutz gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Rechtsanwalt Dr. Peter Bernhart Schadenersatz und Schmerzengeld geltend. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.

Arbeitsrecht und Sozialrecht

Herr Bernhart ist ebenso im Arbeits- und Sozialrecht tätig und vertritt Ihre Interessen zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche sowohl während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses, als auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Dabei werden auch Ihre Interessen als Arbeitgeber im Falle einer allfälligen Entlassung wahrgenommen. Haben Sie Fragen bezüglich Gehalt, Urlaub, Mutterschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung oder Kündigungsschutz? Herr Bernhart beantwortet sie umfassend und kompetent.

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Vita

Peter Bernhart wurde 1960 in Innsbruck geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er in Klagenfurt. Seit 1990 ist Dr. Bernhart als Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen zugelassen.

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