Michael Gärtner - aus Salzburg, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Michael Gärtner

Rechtsanwalt Dr. Michael Gärtner bearbeitet zivilrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen und hilft Ihnen als Strafverteidiger bei Wirtschaftsdelikten, im Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Liegenschaftsrecht, Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht sowie im Schadensersatzrecht weiter.

Der Jurist zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.

Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Dr. Gärtner werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.

Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Gärtner sowohl über das Sekretariat des Kanzleizentrums Salzburg für Wirtschaft und Recht als auch über seine eigene E-Mail-Adresse ([email protected]).

 

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Michael Gärtner - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Immobilienrecht
  • Mietrecht
  • Privatrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Ein Beratungsfeld der Kanzlei Dr. Gärtner ist die Strafverteidigung bei Wirtschaftsdelikten. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, die schweren Straftaten sind Verbrechen. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Gärtner in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln.

Verkehrsstrafrecht

Darüber hinaus wird Dr. Gärtner als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Dr. Gärtner als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service Herrn Dr. Gärtners.

Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht

Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gärtner liegt im Grundstücksrecht, Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen.

Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.

Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der österreichischen Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind. Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Dr. Gärtner prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.

Wohnungseigentumsrecht

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Dr. Gärtner in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern sowie Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Dr. Gärtner macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Mietrecht

Ein Unterfall des Liegenschaftsrechts ist das Mietrecht. Darin geht es vornehmlich um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Herr Dr. Gärtner prüft beispielsweise eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Die Kanzlei Dr. Gärtner berät Sie in allen Fragen des Mietrechts wie beispielsweise beim Mietvertrag (Erstellung, Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung) und vertritt Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen.

Arbeitsrecht

Eine weitere große Stärke Herrn Dr. Gärtners ist das Arbeitsrecht. Dieses regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Rechtsanwalt Dr. Michael Gärtner Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnansprüchen oder Abfindungen gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Dr. Gärtner mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.

Allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt Dr. Gärtner ist darüber hinaus auch mit mandaten aus dem allgemeinen Zivilrecht befasst. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Gärtner ist insbesondere das gesamte Schadensersatzrecht. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Dr. Michael Gärtner berät Sie dabei sowohl als Geschädigter als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

Verkehrsrecht

In erster Linie findet das Schadenersatzrecht jedoch Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein Tätigkeitsbereich der Kanzlei Dr. Gärtner. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Gegenüber den Versicherungen durchzusetzen sind Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

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Vita

Dr. Gärtner ist seit 1988 als selbstständiger Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen zugelassen. Michael Gärtner wurde 1953 in Knittelfeld in der Steiermark geboren. Nach der Matura studierte er an der Universität Salzburg Rechtswissenschaften, promoviert hat er 1983. Während des Studiums arbeitete er an der RIDA Rechtsindexdatenbank mit, erfasste und bearbeitete die Wohnrechtlichen Blätter. Dr. Gärtner verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

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Michael Gärtner

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