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Dr. Christian Keller – Oberhausen

Dr. Christian Keller ist Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und betreut seine Mandanten darüber hinaus in den Bereichen Vertragsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Privatrecht und Kaufrecht.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 0
  • Erbrecht 0
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Handelsrecht 0
  • AGB-Recht 0
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  • Vertragsrecht 0

Vertragsrecht

Im Bereich Vertragsrecht beschäftigt sich Dr. Keller vor allem mit der Gestaltung und Prüfung von  Verträgen und AGB. Ein ordentlich aufgesetzter Vertrag, der den gesetzlichen Formvorschriften entspricht und alle relevanten Vereinbarungen enthält, ist unter anderem bei später auftretenden Problemen sehr hilfreich oder beugt diesen vor. Neben dem Entwurf beispielweise eines Gesellschaftervertrags oder eines Mietvertrags übernimmt Rechtsanwalt Dr. Keller auch Vertragsverhandlungen, um die Interessen seiner Mandanten optimal durchzusetzen, und geht gegen Vertragsverletzungen vor.

Erbrecht

Im Erbfall stellen sich den Angehörigen häufig verschiedene Fragen, die die Abwicklung des Nachlasses, die Erbschaftssteuer oder den Pflichtteilanspruch betreffen können. Dr. Christian Keller berät Sie zu allen erbrechtlichen Aspekten, gegebenenfalls auch zum Thema Ausschlagung oder wenn Uneinigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft auftreten. Bestimmten Konflikten kann vorgebeugt werden, wenn der Nachlass mit einem Testament oder Erbvertrag rechtzeitig und zusammen mit dem Rechtsanwalt geregelt wird.

Mietrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Keller ist das Mietrecht. In diesem Gebiet befasst er sich vor allem mit dem Gewerberaummietrecht. Ein Mietverhältnis ist mit wechselseitigen Rechten und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter verbunden. Spannungen treten auf, wenn es um Mietzahlung, Mietminderung und Kündigung geht. Bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird, übernimmt Dr. Keller die Prüfung und Erstellung des entsprechenden Vertrags. Außerdem überprüft er Vertragsklauseln auf ihre Wirksamkeit, macht mietrechtliche Ansprüche geltend und überprüft beispielsweise eine Mieterhöhung oder Nebenkostenabrechnung auf ihre Gültigkeit hin.

Seine Promotion erfolgte berufsbegleitend und als Lehrbeauftragter der Universität Essen für Wirtschaftsrecht. Am 08.10.1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Im selben Jahr trat Dr. Keller in die Kanzlei seines Vaters ein. Im Jahre 2003 erfolgte die Promotion zum „Dr. jur.“ durch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Dr. Keller absolvierte studienbegleitend und während seiner Referendarzeit Sprachkurse in Frankreich (Institut Touraine de Tours) und Spanien (Universität Malaga) sowie juristische Sommerkurse im Ausland (Institut de droit Européen de Grenoble) (Akademie für Internationales Recht in Den Haag). Im Jahr 1994 legte er die Prüfung zum staatlich anerkannten Übersetzer vor der IHK Düsseldorf/Paris ab und ist seit dem 10.10.1994 zudem ermächtigter Übersetzer für den OLG-Bezirk Düsseldorf.

Seit 2010 ist RA Dr. Keller Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2018 zudem Fachanwalt für Erbrecht. Er wurde 2014 zum Notar bestellt.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und gewerblichen Mietrecht.

Am Beruf des Rechtsanwalts reizt ihn die Einsatz- und Kreativmöglichkeit bei der Gestaltung des Sachverhalts zu Gunsten des Mandanten. Dabei sieht er seine Einsatzbereitschaft als seine größte Stärke an.

Mitgliedschaften: DFJ (Deutsch-Französische Juristenvereinigung), AAA (Association des Avocats de l’Automobile), Paris, DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung).

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Vita

Dr. Christian Keller wurde 1968 in Mülheim an der Ruhr geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften schloss er 1993 an der Ruhr-Universität Bochum ab und absolvierte anschließend ein Auslandspraktikum in Australien. Während seines Referendariats war Dr. Keller am Landgericht Düsseldorf tätig. Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte 1997, 2003 wurde dem Anwalt der Titel Dr. jur. verliehen.\n\nRechtsanwalt Dr. Keller besuchte studien- und berufsbegleitend Sprachkurse in Frankreich und Spanien und ist staatlich anerkannter Übersetzer. Neben der Spezialisierung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht, hat Herr Dr. Keller außerdem die notarielle Fachprüfung abgelegt und bestanden.\n\nDr. Keller ist Mitglied der Deutsch-amerikanischen Juristenvereinigung, der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung sowie der Association des Avocats de l\'Automobile.  Außer Deutsch, Französisch und Spanisch spricht der Rechtsanwalt auch Englisch.

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