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Dr. Christian Keller – Düsseldorf

Seit 2010 ist RA Dr. Keller Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2018 zudem Fachanwalt für Erbrecht. Er wurde 2014 zum Notar bestellt.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und gewerblichen Mietrecht.

Am Beruf des Rechtsanwalts reizt ihn die Einsatz- und Kreativmöglichkeit bei der Gestaltung des Sachverhalts zu Gunsten des Mandanten. Dabei sieht er seine Einsatzbereitschaft als seine größte Stärke an.

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Rechtsgebiete

Vertragsrecht

Die Tätigkeit von Dr. Christian Keller im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Herr Dr. Keller für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Mietrecht

Rechtsanwalt Keller bearbeitet ebenso Fälle aus dem Mietrecht und dabei insbesondere aus dem Gewerberaummietrecht. Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung des Anspruchs des Vermieters auf Mietzinszahlung, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund von Mangel des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Vita

Die Promotion von Rechtsanwalt Dr. Christian Keller erfolgte berufsbegleitend und als Lehrbeauftragter der Universität Essen für Wirtschaftsrecht. Am 08.10.1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Im selben Jahr trat Dr. Keller in die Kanzlei seines Vaters ein. Im Jahre 2003 erfolgte die Promotion zum „Dr. jur.“ durch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Dr. Keller absolvierte studienbegleitend und während seiner Referendarzeit Sprachkurse in Frankreich (Institut Touraine de Tours) und Spanien (Universität Malaga) sowie juristische Sommerkurse im Ausland (Institut de droit Européen de Grenoble) (Akademie für Internationales Recht in Den Haag). Im Jahr 1994 legte er die Prüfung zum staatlich anerkannten Übersetzer vor der IHK Düsseldorf/Paris ab und ist seit dem 10.10.1994 zudem ermächtigter Übersetzer für den OLG-Bezirk Düsseldorf. Mitgliedschaften: DFJ (Deutsch-Französische Juristenvereinigung), AAA (Association des Avocats de l’Automobile), Paris, DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung).

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