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Dr. Annegret Wiese

Rechtsanwältin Dr. Wiese bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Betreuung von der Hochzeit bis zur Scheidung, bei Problemen mit einer Erbschaft sowie bei einer Verhaftung oder Anklage.

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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Mediation 0
  • Strafrecht 0

Mediation

Die gerichtliche Konfrontation sollte immer nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um dieses Ziel zu verwirklichen, arbeitet Dr. Annegret Wiese auch im Bereich Mediation. Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator sieht sich eher als Coach oder Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Strafrecht

Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren Fall Haftbefehl und dem Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten sofort nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen, da nur er das Recht auf Akteneinsicht ausüben kann und sich mit Ermittlungstaktik und Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft auskennt. Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger/Pflichtverteidiger erfolgen.

Rechtsanwältin Dr. Wiese verfügt über Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für Probleme aus den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Jugendstrafrecht, Nebenklagevertretung, Opfervertretung, Pflichtverteidigung, et cetera. Ferner kennt sie die Gepflogenheiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um eine Ihren Interessen gerechtwerdende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren vor Polizei/Staatsanwaltschaft bis hin zur letzten Instanz (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) zu gewährleisten. Ihre wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Strafrechts über „Mütter, die töten” ist bei der Durchführung strafrechtlicher Verfahren von Vorteil.

Erbrecht

Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger ein Testament oder Erbvertrag errichtet. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können. Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei der qualifizierten Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Dr. Annegret Wiese. Sie betreut Sie auch rund um die Themen gemeinschaftliche Ehegattentestament, Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverfügung.Fachanwalt Familienrecht

Dr. Annegret Wiese ist berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Als Fachanwältin für Familienrecht und Diplom-Psychologin bietet sie neben einer profunden Beratung auch psychologische Unterstützung bei Trennung, Ehescheidung, Unterhalt, Zugewinn und anderen Themen im Familienrecht.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher und psychologischer Kompetenz berät Sie Dr. Annegret Wiese zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Klärung des Anspruchs auf Unterhalt der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögens oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Noch schwieriger sind die psychischen Belastungen. Bei familiären Auseinandersetzungen handelt sich um eine Situation, in der Orientierung benötigt wird. Aufgrund ihrer zusätzlichen Ausbildung als Fachanwältin für Familienrecht, Diplom-Psychologin sowie als Paar- und Familientherapeutin denkt sich Frau Dr. Wiese von mehreren Seiten in die von Ihnen zu bewältigende Lebenssituation ein. Vereinbaren Sie deshalb mit ihr einen Beratungstermin.

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Vita

Annegret Wiese wurde in Celle geboren. Sie begann ihr Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und beendete es an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Ebendort absolvierte sie zudem das Studium der Psychologie erfolgreich. Die Entscheidung zu diesem Doppelstudium war geleitet von der Erkenntnis, dass rechtliche Fragestellungen von existentieller Tragweite mit menschlichen Konflikten einhergehen, die in Handlungsentscheidungen einzubeziehen sind. Frau Wiese schloss ihr Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen, das Diplom in Psychologie und die Promotion zu einem strafrechtlichen Thema in München ab. Frau Dr. Wiese ist verheiratet und Mutter eines Sohnes. Sie spricht fließend Englisch und versteht Französisch.  

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Dr. Annegret Wiese

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