Dieter Trilsbach - aus Trier, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Dieter Trilsbach

Rechtsanwalt Dieter Trilsbach vertritts Sie rund um das Jagdrecht, Agrarrecht, Strafrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht.

Anwalt Trilsbach ist Jurist aus vollem Herzen. Er schätzt an seinem Beruf die Vielfältigkeit seiner Mandate und den täglichen Umgang mit Menschen sowie die Möglichkeit, die Interessen anderer wahrzunehmen und sich, wenn er von der Sache überzeugt ist, voll hinter sie zu stellen und die Ansprüche seiner Mandanten durchzusetzen. Ist dies nicht der Fall, so scheut er nicht davor zurück, seinen Klienten dies zu sagen, da Offenheit und Vertrauen für ihn die Basis eines Mandatsverhältnisses sind.

Der Rechtsanwalt sieht in der Lösung von Rechtsproblemen eine persönliche Herausforderung. Er schätzt den täglichen Umgang mit Menschen und die Materie Recht. Der Jurist versteht sich als Diplomat und sieht seine Stärken in Verhandlungsgeschick mit der Gegenseite und in der Abwägung der jeweiligen Interessen, um im Ergebnis stets die optimalen Lösungen für seine Mandanten zu erreichen.

Er spricht fließend Französisch und Englisch.

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Rechtsgebiete

  • Agrarrecht 50
  • Erbrecht 0
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Handelsrecht 0
  • Strafrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • Wirtschaftsrecht 0

Jagdrecht (Verwaltungsrecht)

Einen besonderen Schwerpunkt in der Tätigkeit von Rechtsanwalt Trilsbach stellt das Jagdrecht dar. Er ist auf diesem Gebiet eine absolute Koryphäe, da er selbst seit 40 Jahren Jäger ist und zudem auch noch Justiziar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz ist. Im Jagdrecht berät und vertritt Herr Trilsbach seine Mandanten beim Jagdpachtvertrag in Erstellung und Abschluss , bei der Überprüfung der Abstimmungen nach Fläche und Kopfzahl, aber insbesondere auch bei der Anfechtung von Jagdpachtverträgen und bei der Gestaltung der benachbarten Jagdreviere durch Abrundungsmaßnahmen und Flächenaustausch. Auch bei einem eingetretenen Wild- oder Jagdschaden klärt Rechtsanwalt Trilsbach die Sachlage hinsichtlich der Ersatzpflichtigkeit und der Ansprüche der Beteiligten.

Rechtsanwalt Trilsbach vertritt Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen mit Gerichten und Behörden haben wegen strafrechtlicher Vorwürfe, wegen Erteilung oder Entzug Ihres Jagdscheins. Die zuständige Behörde kann zum Beispiel bei einer gegebenen Behinderung oder nach einer Verurteilung durch die Justiz wegen einer Straftat die Erteilung des Jagdscheins verweigern oder aber einen erteilten Jagdschein wieder entziehen. In solchen Fällen wird Rechtsanwalt Trilsbach die Sachlage prüfen und Ihre Interessen gegenüber der Behörde vertreten. Selbstverständlich ist, dass Rechtsanwalt Trilsbach die Verteidigung in Strafverfahren übernimmt, mit dem Ziel, einer Verurteilung wegen eines jagdrechtlich relevanten Strafvorwurfs zu entgehen. Auch bei einem eingetretenen Wild- oder Jagdschaden klärt Rechtsanwalt Trilsbach die Sachlage hinsichtlich der Ersatzpflichtigkeit und der Ansprüche der Beteiligten.

Ferner sind im Jagdrecht Jagdausübungsrechte und der Jagdschutz von Bedeutung. Das Jagdausübungsrecht regelt beispielsweise, ob sich der Jäger mit oder ohne Begleitung des Revierinhabers sowie mit oder ohne Waffe im Jagdrevier bewegen darf. Im Jagdschutz wird auch geregelt, ob und wann Hunde und Katzen im Jagdrevier geschossen werden dürfen. Das ständig im Fluss befindliche Jagdrecht findet seine Regelung im Bundesjagdgesetz, das ein ausfüllungsbedürftiges Rahmengesetz darstellt. Das bedeutet, dass viele Details von den Ländern in entsprechenden Gesetzen ausgeführt werden wie zum Beispiel im Bayerischen Jagdgesetz. Rechtsanwalt Trilsbach berät und vertritt seine Mandanten unter Anwendung der jeweils geltenden Landesjagdgesetze.

Waffenrecht

Auch das Waffenrecht ist im Zusammenhang mit dem Jagdrecht zu sehen. Hier können sich Probleme im Bereich von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben, wie Jagdwilderei und Sachbeschädigung. Unrechtmäßige Jagdhandlungen können nicht nur zur Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung und wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes führen, sondern auch Auswirkungen auf die Waffenbesitzkarte haben. Außerdem können Ihnen beim Erwerb von Schusswaffen formale Verstöße gegen das Waffengesetz vorgehalten werden, die es notwendig machen, sich anwaltlichen Rat und Unterstützung zu holen.

Erbrecht

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Im Erbfalle sind sich die Erben oft uneinig und es ergeben sich Streitigkeiten. Sie können Rechtsanwalt Trilsbach bei der Errichtung und Anfechtung von Testament und letztwilliger Verfügung sowie bei der Erteilung von Erbscheinen in Anspruch nehmen. Ferner steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Eine Erbschaft kann auch bedeuten, dass die Erben für die Verbindlichkeiten des Erblassers einstehen und haften müssen, so dass eine Überschuldung, zumindest eine erhebliche finanzielle Belastung der Erben droht. Herr Trilsbach wird die Sachlage prüfen und Sie bei Ihrer Entscheidung beraten. Eine Klärung der Rechtslage können Sie auch durch Rechtsanwalt Trilsbach bei den Problemen mit dem schwierigen Rechtsgebiet des sogenannten “Pflichtteilsanspruchs” erwarten. Bestimmte Personenkreise, wie zum Beispiel die Kinder des Erblassers, aber auch Eltern und Ehegatten können pflichtteilsberechtigt sein. Sie haben dann einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich in Höhe Ihres Pflichtteils gegen die Erbmasse. Bei Streitigkeiten hierüber berechnet der Rechtsanwalt Ihren Anteil und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Erben.

Gesellschaftsrecht

Als Mandant von Dieter Trilsbach können Sie bei einer Gesellschaftsgründung eine detaillierte Beratung erwarten hinsichtlich der Rechtsformwahl von GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), OHG (offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft), GmbH & Co KG et cetera. Herr Trilsbach steht Ihnen mit seinem Rat um stille Beteiligung, Kommanditbeteiligung, Haftung der Gesellschafter, Eintritt in die Gesellschaft bei vorhandenen Bankkrediten, Risiko und so weiter zur Verfügung und wird Ihnen alle möglichen rechtlichen Konsequenzen aufzeigen.

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Vita

Dieter Trilsbach wurde 1930 in Trier geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten von Saarbrücken, Köln und Mainz. Den Referendardienst absolvierte er in Trier. Der Volljurist ist seit 1961 als Rechtsanwalt zugelassen.

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