David Hartmann - aus Paris, Frankreich auf rechtsanwalt.com
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75002 Paris
Frankreich
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David Hartmann

Rechtsanwalt David Hartmann vertritt Sie im Baurecht und Architektenrecht, Arbeitsrecht, Vergaberecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht inklusive Handelsvertreterecht und Existenzgründung, Insolvenzrecht und Prozessrecht.

Neben Deutsch spricht Herr Hartmann fließend Französisch und Englisch und besitzt gute Kenntnisse in Italienisch. Er bietet insbesondere deutschsprachigen Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht an.

Mittlerweile betreut er auch mittlere und größere Konzerne, wodurch sich seine Fachausrichtung auch auf die Bereiche Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht erweiterte.

Die Adressen und Kontaktdaten der Kanzleiniederlassungen in Paris, Berlin und New York lauten:

Selarl ALARIS
Cabinet d’Avocats/Rechtsanwälte
-Partner/Associé-

17 – 19 Boulevard Montmartre – 75002 Paris
Tél: +33 (0)6 13 02 20 29
Fax:+33 (0)1 42 96 62 78

Puccinistr. 52 – 13088 Berlin
Tel: +49 (0)30 24 72 36 28
Fax: +49 (0)30 24 72 36 29

62 William Street, 9th Floor – New York 10005
Tel: +1 646 650 2785
Fax: +1 646 650 5109

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David Hartmann - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Architektenrecht
  • Baurecht privat
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Prozessrecht
  • Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht erstreckt sich das Spektrum der Leistungen insbesondere auf Fragen rund um das Arbeitsvertragsrecht einschließlich der Begleitung von personellen Einzelmaßnahmen (beispielsweise Versetzung, Freistellung), Kündigungsrecht oder Betriebsverfassungsrecht. Über besondere Erfahrungen verfügt David Hartmann bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Dienstleistungsverträgen, auch für leitende Angestellte und Organmitglieder wie Geschäftsführer und Vorstände.

Er betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Unternehmensgründung, bei der Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag, im Zusammenhang mit der Reorganisation und Sanierung von Unternehmen, bei Outsourcing und Betriebsübergang, Unternehmenskauf und Unternehmensumwandlung, bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan, im Falle einer Unternehmensinsolvenz (Insolvenzarbeitsrecht), im Tarifvertragsrecht sowie im Kündigungsschutzrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Beratung bezüglich der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Frankreich. Das Entsendegesetz regelt die Arbeitsbedingungen sowie tarifrechtliche Bedingungen für Arbeitnehmer bei grenzüberschreitender Dienstleistung, insbesondere auch im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Herr Hartmann erklärt Ihnen die Bestimmungen und prüft, wie Ihre Vorstellungen bei der Entsendung rechtlich umgesetzt werden kann.

 

Baurecht und Architektenrecht

Das Baurecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts. David Hartmann steht Ihnen sowohl im privaten Baurecht wie auch im öffentlichen Baurecht zur Verfügung. Er bietet die juristische Begleitung von Bauvorhaben und klärt alle juristischen Fragen, die sich von der Planung bis zur Fertigstellung eines Projektes ergeben (Projektbegleitung). Er steht Ihnen zur Verfügung bei der Regelung der Rechtsbeziehungen im Sinne der Vertragsgestaltung und bei Problemen zwischen Bauherr und Bauträger, Baufirma, Baubetreuer und anderen bauausführenden Firmen.

Ferner übernimmt Herr Hartmann die Verhandlung und Auseinandersetzung mit den Behörden hinsichtlich Baugenehmigung und weiterer rechtlichen Bestimmungen wie Auflagen. Er steht Ihnen mit seinem Rat zur Seite, handelt für Sie den Bauvertrag oder den Bauträgervertrag aus und überprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Er berät Sie zu Sicherheitsbestimmungen sowie zu allen Fragen, die sich bei der Abnahme des fertig gestellten Bauvorhabens ergeben können.

Wenn Sie mit der Arbeit der bauausführenden Firmen unzufrieden sind oder wenn ein Mangel am Bau festgestellt wird, organisiert der Jurist die Mängelbeseitigung und wird Ihr Gewährleistungsrecht oder eine gegebene Garantie außergerichtlich oder gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.

 

Versicherungsrecht

Auch das Versicherungsrecht spielt bei der Mängelhaftung am Bau eine Rolle. Hier prüft der Rechtsanwalt die Versicherungsbedingungen und die Voraussetzungen für einen versicherungsrechtlichen Schadensfall.

 

Vergaberecht

Des Weiteren hat sich David Hartmann auf das Vergaberecht spezialisiert. Jeder öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund spezieller Vergabegesetze dazu verpflichtet, einen größeren Auftrag erst nach einer öffentlichen Ausschreibung an den Bestbieter zu erteilen. Die Begleitung einer Ausschreibung und Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen zählt ebenfalls zu den Tätigkeiten von Rechtsanwalt Hartmann. Hat ein Bieter das Gefühl, übergangen worden zu sein, oder war das Vergabeverfahren aus anderen Gründen fehlerhaft, setzt Herr Hartmann eine Nachprüfung durch. Stellt sich in dem Nachprüfungsverfahren heraus, dass tatsächlich ein Fehler bei der Vergabe vorlag, wird die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für nichtig erklärt.

 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Rahmen des Handels- und Gesellschaftsrechtes hat die Kanzlei ihren Schwerpunkt vorwiegend auf Firmengründungen, Kaufverträge, Handelsvertreterverträge, Sanierungen sowie alle übrigen Handelsgeschäfte im weitesten Sinne (Kooperationsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Forderungsabtretungen, Forderungsdurchsetzungen et cetera) gelegt. Im internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht steht insbesondere der deutsch-französische Rechtsverkehr im Mittelpunkt der Kanzleitätigkeit.

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Vita

David Hartmann hat sein Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland und Frankreich an den Universitäten Freiburg, München und Düsseldorf sowie Bordeaux absolviert. Nach ersten Praxiserfahrungen in einer mittelgroßen deutschen Gesellschaftsrechtskanzlei im süddeutschen Raum hat er sich aus beruflichen und privaten Gründen nach Frankreich orientiert und wurde 2004 in die Rechtsanwaltskammer Paris aufgenommen. Dort hat er in seiner ersten Anstellung in einer französischen Kanzlei deutschsprachige Mandanten vorwiegend im französischen Bau- und Vergaberecht beraten; auch verfasste er mehrere entsprechende Werke in deutscher Sprache mit („Praxishandbuch Investitionen in Frankreich"; „Vergabe- und Baurecht in Frankreich"; „Rechtsvergleich deutsches und französisches Vergaberecht"; „Kommentar Deutsches Vergaberecht"). Er publiziert weiterhin Fachaufsätze in diesen Bereichen und wird gerne von Berufsverbänden als Gastredner eingeladen. Zwischenzeitlich wurde seine Fachausrichtung im Rahmen seiner anwaltlichen Betreuung mittlerer und größerer Konzerne um das Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht erweitert. Um den deutsch-französischen Rechtsbeziehungen nachzukommen, schloss er sich 2009 zunächst der Kanzlei Bastian, Manciet & Associés an; schnell wurde er einer der geschäftsführenden Partner und deckte die Bereiche des französischen Bau- und Architektenrechts, wie auch des Arbeitsrechts, Gesellschafts-und Handelsrechts umfassend ab. Um der verstärkten Nachfrage auch amerikanischer Unternehmen im Bau-, Arbeits- & Gesellschaftrecht nachzukommen trat er sodann im März 2014 der international tätigen Kanzlei ALARIS bei, die neben der deutsch-französischen Rechtsberatung ebenfalls amerikanische Mandanten berät und über einen Standort in Berlin und NY verfügt. Herr Hartmann ist Mitglied im CEFA - Club Économique Franco Allemand sowie der Vereinigung Deutscher Unternehmer in Frankreich. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war der Jurist als Dozent an der Universität Rouen (Normandie) sowie anderen Universitäten in Frankreich tätig und bietet auch heute noch verschiedene Lehrveranstaltungen unter anderem bei der Europäischen Architektenkammer und anderen Handelskammern an. Er besitzt die deutsche sowie die schweizer Staatsbürgerschaft, ist mit einer Französin verheiratet und hat zwei Kinder.

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