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Claudia Nußbaum – Oberhausen

Claudia Nußbaum ist Fachanwältin für Familienrecht und in den Bereichen Erbrecht  und Sozialrecht tätig.

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Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Sozialrecht 0

Erbrecht

Die anwaltliche Beratung von Rechtsanwältin Nußbaum umfasst auch das Erbrecht. Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen und den Nachlass in Ihrem Sinne zu regeln, können Sie sich vertrauensvoll an Frau Nußbaum wenden, um ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen zu lassen. Aber auch eine Erbschaft wirft viele Fragen auf und häufig kommt es zu Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft. Damit Ihre Interessen optimal vertreten werden, ist anwaltlicher Beistand sehr hilfreich. Rechtsanwältin Nußbaum setzt sich in erbrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch bei einem Prozess für Sie ein.

Sozialrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Nußbaum ist das Sozialrecht. In diesem Bereich hat sie sich vor allem mit dem Anspruch und der Geltendmachung von sozialen Leistungen auseinanderzusetzen. Kindern etwa steht Kindergeld und Betreuungsgeld zu, Auszubildende und Studenten können BAföG zur finanziellen Unterstützung beantragen. Bei erwachsenen Personen spielen Leistungen, die mit Sozialversicherungen in Zusammenhang stehen, eine Rolle. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder Krankenversicherung handeln. Anwältin Nußbaum beantwortet Ihnen alle Fragen zu einem Versicherungsvertrag und berät Sie bei Uneinigkeiten mit dem jeweiligen Versicherungsträger, wenn zum Beispiel Leistungen ausgeblieben sind.Fachanwältin Familienrecht

In familienrechtlichen Angelegenheiten wird Rechtsanwältin Claudia Nußbaum tätig, wenn es um Scheidung und den damit verbunden Konsequenzen geht. Im Fall einer Trennung müssen Dinge wie Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt geklärt werden.  Frau Nußbaum berät Sie in allen Belangen umfassend und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht dabei, einen außergerichtliche Einigung zu finden. Ist dies jedoch nicht möglich, setzt sie sich auch vor Gericht für die Interessen ihrer Mandanten ein.

Mit einem Ehevertrag, bei dessen Erstellung Ihnen Claudia Nußbaum behilflich ist, kann langwierigen Streitigkeiten vorgebeugt werden. Sie zeigt Ihnen sinnvolle Regelungen auf, die sich in harmonischen Zeiten oft besser treffen lassen als nach einer Trennung. Soll eine Ehe geschieden werden, müssen bestimmte Regelungen, wie das Trennungsjahr, beachtet werden. Auch in dieser Angelegenheit berät Sie Rechtsanwältin Nußbaum umfassend und unterstützt Sie beim gesamten Scheidungsprozedere.

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Vita

Claudia Nußbaum studierte an der Universität Köln Rechtswissenschaften und ging für das anschließende Rechtsreferendariat nach Essen. 1993 wurde Frau Nußbaum als Rechtsanwältin zugelassen und war in Bottrop, Gelsenkirchen und Mühlheim tätig. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Dr. Keller tätig. Den Titel Fachanwältin für Familienrecht trägt Claudia Nußbaum seit 2011.

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