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Privat: Rechtsanwalt Axel Kampf & Partner Zum Kanzleiprofil

Axel Kampf

Herr Kampf berät und vertritt seine Mandanten in Angelegenheiten aus den Bereichen Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso. 

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Axel Kampf - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht
  • Inkasso
  • Privatrecht
  • Strafrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Axel Kampf liegt im allgemeinen Zivilrecht. Darunter fallen eine Vielzahl rechtlicher Regelungen, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert, wie zum Beispiel Kauf-, Werk- und Dienstvertrag, Miet- und Eigentumsrecht, Familien- und Erbrecht und weitere. Die Kanzlei hilft Ihnen in allen wesentlichen Bereichen durch Beratung, Vertragsgestaltung oder Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. 

Verkehrsrecht

Axel Kampf bearbeitet Mandate aus dem Verkehrsrecht. Unter Verkehrsrecht versteht man sowohl die Regulierung von Verkehrsunfällen als auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die Verkehrsunfallregulierung bedeutet die Geltendmachung oder Abwehr von Reparaturschäden, Wertverlusten am Pkw, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall et cetera. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts verteidigt Sie Herr Kampf gegen Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Falschparken und anderen Delikten. Dabei geht es vor allem auch um die Abwehr von Punkten in Flensburg oder die Vermeidung eines Fahrverbotes beziehungsweise eines Führerscheinentzugs.

Strafverfahren im Bereich des Verkehrsrechts betreffen vor allem Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzung oder Nötigung im Straßenverkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Scheidungsrecht

Jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen. Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Soll man einen Ehevertrag und eine Scheidungsvereinbarung schließen? Welche Rechte und Pflichten habe ich während der bestehenden Ehe? Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung? Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen? Was wird aus Haus, Wohnung, Vermögen? Wie steht es mit der Altersversorgung? Auf diese und weitere Fragen findet Rechtsanwalt Kampf für Sie eine Antwort. Dabei ist es dem Juristen besonders wichtig, die Interessen des Mandanten zu wahren, aber auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorzugehen.

Mietrecht

Im Mietrecht ist Herr Kampf unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher sowie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr einer Forderung (Mietzins, Kaution) oder Mietminderung, Anzeige der Mietmängel, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung und Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Kaufrecht

Im Kaufrecht treten Käufer oder Verkäufer an Rechtsanwalt Axel Kampf heran, wenn es etwa um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch und Garantieanspruch (Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Schadensersatz, Nachbesserung) oder um die Durchsetzung einer Kaufpreisanfechtung geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, so steht der Jurist seinen Klienten bei der Rückabwicklung des Vertrages kompetent zur Seite.

Forderungseinzug und Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Kampf übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Er leistet Ihnen Beistand bei der Beitreibung einer offenen Rechnung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird RA Kampf von Firmen und auch von Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gerne in Anspruch genommen.

Wenn Gläubiger Ihren Schuldner wegen Ihrer Forderung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzugsschaden begleichen. Rechtsanwalt Kampf schickt Ihrem Schuldner eine letzte Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen. Wenn auch hierauf keine Zahlung erfolgt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren und bei Widerspruch das spätere streitige Verfahren an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel für die anschließende Zwangsvollstreckung zu erhalten. Als Fachmann im Vollstreckungsverfahren ist Rechtsanwalt Kampf mit allen Tricks der säumigen Schuldner und den notwendigen Gegenstrategien vertraut. 

Rechtsanwalt Kampf vertritt auch Schuldner bei Verhandlungen mit ihren Gläubigern wegen Stundung, Teilerlass von Forderungen und Ratenzahlungsvereinbarungen. Bei Aussichtslosigkeit dieser Bemühungen ist er bei der Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens behilflich.   

Arbeitsrecht 

Egal ob Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Probleme im Zusammenhang mit Kündigungsfragen, Vertragsgestaltung eines Arbeitsverhältnisses, Zeugnisgestaltung oder ähnlichem haben, werden Sie von unserer Kanzlei kompetent beraten und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht vertreten.

Strafrecht

Rechtsanwalt Kampf hat 32 Jahre Erfahrung in allen Bereichen des Straf- und Jugendstrafrechts. Egal ob es sich um Vorwürfe aus dem StGB, BtmG, strafrechtlichen Nebengebieten oder dem Steuerstrafrecht handelt, Herr Kampf vertritt Sie umfassend. Die Strafverteidigung ist ein wesentlicher Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Kampf.

Im Strafvollstreckungsrecht geht es um die Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen, wie beispielsweise eines Strafbefehls oder Strafurteils (Geld-, Freiheitsstrafe oder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus). In vielen Fällen ist anwaltliche Betreuung auch nach der Verurteilung noch erforderlich. Dabei steht der Jurist an der Seite seiner Mandanten. Für den Fall, dass rechtliche Hilfe in der JVA angezeigt ist, etwa bei Anträgen gegen ablehnende Entscheidungen einer Anstaltsleitung über Haftbedingungen et cetera ist anwaltlicher Beistand zu empfehlen. Gesuche um Vollzugslockerungen und Reststrafengewährung sind ebenfalls häufige Anliegen in diesem Rechtsgebiet. 

 

Rechtanwalt Axel Kampf hat bereits mehrere Schriften veröffentlicht.

Zum Straf- und Strafvollstreckungsrecht:

  • Anmerkung zur Entscheidung des OLG Nürnberg NStZ 1986, 576 (Mitgliedschaft in einer Gefangenengewerkschaft, Aushändigung des “SOL-Infos” an Inhaftierte) in INFOStVollzR 1986, 489
  • “Als Anwalt von Gefangenen” in INFOStVollzR 1987, 223
  • Rechtliche Tipps, Handlungs- und Antragshilfen für Inhaftierte im “SOL-Info” 1985 – 1989

Zur Schuldenregulierung:

  •  “Schulden, wie bekomme ich sie in den Griff?” Broschüre, 1999, 1. Auflage erschienen im Selbstverlag der SDV GmbH

Sprachen:

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  • Englisch

Vita

Axel Kampf wurde 1950 in Uhlstädt in Thüringen geboren. Nach seinem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Das Referendariat absolvierte er ebenfalls in der Bayerischen Landeshauptstadt München, bis er nach Abschluss des zweiten Staatsexamens im Jahr 1981 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. 

Rechtsanwalt Kampf spricht neben Deutsch auch Englisch.  

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), im Arbeitskreis Strafverteidiger des DAV, im Anwaltsverein Rosenheim sowie in der Initiative Bayerischer Strafverteidiger.

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