Antje Martens - aus Kaiserslautern, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Antje Martens

Rechtsanwältin Antje Martens berät sie ausführlich zu einem breiten Spektrum juristischer Sachverhalte, so etwa zu den Themen Arbeitsvertrag, Geldanlage, Kreditvertrag, Architektengehalt, Bauplan, Mietminderung beziehungsweise Mieterhöhung, Eigentümerversammlung, Gewährleistungsrecht sowie Unternehmensgründung.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Bankrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • Mietrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Wohnungseigentumsrecht 0

Arbeitsrecht

Die rechtliche Vertretung im Arbeitsrecht, in welchem sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Rechtsanwältin Antje Martens beraten und vertreten werden, erstreckt sich von individualrechtlichen Angelegenheiten bis zu den kollektivrechtlichen Belangen, wozu unter anderem die Themen Kündigungsschutz, Abmahnung, vorzeitiger Ruhestand, Versetzung und Abordnung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch, Betriebsstilllegung und Arbeitszeugnis zu zählen sind.

Mietrecht

Mieter und Vermieter werden von Frau Martens im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Fragen zu Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn — zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens — werden im Mietrecht geregelt.

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht befasst sich die Juristin mit Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Wohnungseigentümern sowie zwischen Eigentümern und Hausverwaltung ergeben können. In diesem Zusammenhang steht die Rechtsanwältin ihren Mandanten bei allen Fragen zu Beschlussfassungen der Eigentümerversammlung, Sonderumlagen, Handhabung mit der Hausverwaltung und bei Auseinandersetzungen zwischen Bauträger und Wohnungseigentümergemeinschaft zur Seite.

Bankrecht und Wertpapierrecht

Die Rechtsgebiete Bankrecht und Wertpapierrecht beinhalten unter anderem den juristischen Beistand bei Auseinandersetzungen aufgrund von fehlerhafter Beratung beim Wertpapierverkauf oder Immobilienfonds sowie bei Klageverfahren im Zusammenhang mit Aktiengesellschaften (Spruchverfahren). Ferner bearbeitet Rechtsanwältin Antje Martens die Themen Darlehensvertrag, Gegenanspruch der Kunden, Schrottimmobilien und Ansprüche der Kunden, die sich aus einem Darlehensvertrag oder Kaufvertrag lösen möchten.

Privates Baurecht

Das private Baurecht kommt zum Tragen, wenn bei einem privaten Hausbau Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauträger, Architekt und Bauunternehmen auftreten. Ursachen für diese Differenzen sind sehr häufig Probleme mit den im Bauvertrag vereinbarten Abschlagszahlungen, die Minderung der Forderung des Bauträgers und das Zurückbehaltungsrecht der Käufer. Treten beim Bau Mängel auf, so regelt Frau Martens alle Belange hinsichtlich Beseitigung, Beweissicherungsverfahren, Durchsetzung von Gewährleistungsanspruch und Abnahme.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurrecht regelt wiederum Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Staat und Bürger ergeben können. Ein Beispiel ist hierfür der geplante Hausbau, der zu Problemen mit der Baubehörde oder der Baurechtsbehörde führt, weil der Neubau zu nah an das angrenzende Grundstück des Nachbarn heranreicht. Im öffentlichen Baurecht befasst sich Rechtsanwältin Antje Martens zudem mit allen Angelegenheiten bezüglich Bauplanungsrecht und Umlegungsverfahren.

Verwaltungsrecht

Des Weiteren berät und vertritt Frau Martens ihre Mandanten im Verwaltungsrecht, in welchem sie Rechtsfragen bearbeitet, die zwischen Privatleuten und öffentlichen Ämtern und Verwaltungen aufkommen. Hierunter fallen alle Fragen zum Ausländerrecht sowie zu den Rechtsbeziehungen zwischen Stadt und Unternehmen, welche die Sondernutzung von Betrieben umfassen, die in Gemeinden notwendige Arbeiten ausführen.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die drei Gebiete Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Frau Martens berät und vertritt Sie im ersten Gebiet insbesondere bei einer Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Hier geht es ihr darum, den Ihnen zustehenden Schadensersatz geltend zu machen, der sich sowohl aus materiellen als auch aus Personenschaden (Schmerzensgeld) ergeben kann. Im Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht hingegen ist Rechtsanwältin Martens mit Verstößen gegen die Straßenverkehrssordnung und anderen einschlägigen Gesetzen befasst. Hier sind etwa zu nennen: Rotlichtverstoß, Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung, unterlassene Hilfeleistung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Körperverletzung.

Zivilrecht

Im Zivilrecht fallen insbesondere Probleme mit Kauf- und Werkverträgen an, die meist die Geltendmachung und Durchsetzung von Außenständen oder Mangelbeseitigung beziehungsweise Rückabwicklung von Verträgen betreffen. Hier spielt oft die Einhaltung von kurzen Fristen eine erhebliche Rolle, um zeitnah die Ansprüche der Mandanten durchzusetzen.

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht befasst sich die Juristin wiederum mit Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern oder mit Dritten, mit der Gründung und der Liquidation von Gesellschaften (GmbH, KG, OHG) sowie mit der Vermeidung einer Insolvenz. Ferner begleitet sie die Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Umwandlung.

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Vita

Antje Martens studierte an den Universitäten in Passau, Genf und Freiburg Rechtswissenschaften und absolvierte 1987 ihr erstes Staatsexamen. Den Referendarsdienst leistete sie in Konstanz und in den USA ab. Nachdem sie 1990 das zweite Staatsexamen beendet hatte, war sie zunächst als Justiziarin sowie als Verantwortliche EG-Beraterin in der Handwerkskammer Freiburg tätig. Sie erhielt 1996 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und gründete 2001 ihre Kanzlei in Kaiserslautern.

Die Juristin, die fließend Englisch und Französisch spricht, veröffentlichte verschiedene Publikationen im EG-Recht und im Handwerksrecht in Bezug auf grenzüberschreitende Kooperationen von Betrieben, insbesondere in Frankreich, Deutschland und in der Schweiz. Zudem ist Frau Martens bei Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Meisterprüfung in Kaiserslautern tätig.

 

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