Strafrecht
Niemand wünscht es sich, aber jeder kann in die missliche Situation geraten, in der ihn ein Anhörungsbogen der Polizei erreicht. Wie verhält man sich in einem solchen Fall? Was sind die Rechte eines Beschuldigten? Muss eine Durchsuchung oder erkennungsdienstliche Maßnahme tatsächlich geduldet werden? Vertrauen Sie in diesen oder anderen Fällen mit strafrechtlichem Hintergrund der Kompetenz von Rechtsanwalt Patz. Er bestellt sich für Sie als Verteidiger, fordert die Ermittlungsakte an und bereitet für Sie die weiteren Schritte vor. Rechtsanwalt Patz vertritt Sie im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren. Ebenso hilft er im Zusammenhang mit der Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen. Selbstverständlich gehört auch die Pflichtverteidigung zum Leistungsangebot von Rechtsanwalt Andreas Patz.
Reiserecht
Die allermeisten Reisenden kommen gut erholt und zufrieden aus den Ferien zurück. Doch leider machen viele auch sehr unliebsame Erlebnisse. So entpuppt sich die gebuchte Traumreise mitunter als regelrechter Horrortrip. Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer Reise nicht zufrieden gewesen sein, empfiehlt sich in jedem Fall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Bringen Sie Ihre Reiseunterlagen zu Rechtsanwalt Andreas Patz. In einer kostengünstigen Erstberatung kann festgestellt werden, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Es empfiehlt sich jedoch schnell zu handeln. Ihre Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht werden. Ist diese Ausschlussfrist gewahrt, gilt im Reiserecht eine zweijährige Verjährungsfrist. Des Weiteren sind Beweise erforderlich. Machen Sie noch am Urlaubsort Fotos, Videos oder Skizzen vom Reisemangel und nehmen Sie Kontakt mit Mitreisenden auf, die als Zeugen in Frage kommen. Die Gerichte verlangen eine aussagekräftige Dokumentation. Wenn Sie mit Ihrer Urlaubsreise nicht zufrieden waren, wenden Sie sich rechtzeitig an Rechtsanwalt Patz.
Wettbewerbsrecht
Auf dem Gebiet Wettbewerbsrecht verfügt Rechtsanwalt Patz über jahrelange Erfahrung. Ob Sie einen Konkurrenten abmahnen wollen, oder eine Abmahnung erhalten haben, Herr Patz ist der richtige Ansprechpartner für Sie. Seine Tätigkeiten im Wettbewerbsrecht umfassen insbesondere:
- die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz (§§ 8 ff. UWG, § 33 GWB), sofern ein Mitbewerber gegen das Wettbewerbsrecht verstößt (etwa durch den Ausspruch einer Abmahnung und / oder den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung);
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Mitbewerbern oder Verbraucherschützern, insbesondere die Verteidigung gegen Abmahnungen;
- die Prüfung von Werbemaßnahmen aller Art (zum Beispiel Internetauftritt, Kampagnen in Printmedien und Werbeveranstaltungen) auf ihre wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit;
- Verteidigung gegen Strafansprüche des Staates bei etwaigen Straftaten nach dem UWG (§ 16 UWG – strafbare Werbung, § 17 UWG – Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, § 18 UWG – Verwertung von Vorlagen, § 19 UWG – Verleiten und Erbieten zum Verrat).
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Andreas Patz berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Herr Patz unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich ihre Mandate auf folgende Angelegenheiten: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung,Mietmangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung,Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung,Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz,Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.
Wohnungseigentumsrecht
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder der Teilung eines Grundstücks entsteht rechtlich eineWohnungseigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt nicht nur die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, sondern vielmehr auch das Verhältnis einerWohnungseigentümergemeinschaft zur Hausverwaltung und zu Dritten. Im Wohnungseigentumsrecht kann es insbesondere bei nachfolgenden Punkten zu einem Beratungsbedarf durch Rechtsanwalt Patz kommen:
- Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum
- Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Wirtschaftsplan/Jahresabrechnung
- Hausgeldzahlung, Sonderumlage
- Wohnungseigentümerversammlung und Beschlussfassung
- Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum