Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Schweizer-AG

Schweizer-AG

Als Schweizer Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet man eine verbreitete Form der Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Sie wird größtenteils von Unternehmen genutzt. Vorteile der Aktiengesellschaft sind die Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen, leicht handelbare Geschäftsanteile sowie anonyme Besitzverhältnisse. Nachteile sind die Mindestsumme von 100.000 Schweizer Franken, die bei der Gründung zur Verfügung stehen muss, ein hoher Verwaltungsaufwand und Doppelbesteuerungen sowohl auf den Ertrag des Unternehmens als auch auf die Dividende.

Zur Gründung wird mindestens ein Aktionär benötigt, der in Form einer natürlichen oder juristischen Person sowie einer Handelsgesellschaft auftreten kann. Es müssen eine öffentliche Beurkundung der Gründung, eine Genehmigung der Statuten, die Wahl des Verwaltungsrates, die Bestellung der Revisionsstelle und letztendlich der Eintrag ins Handelsregister vorgenommen werden. Bei der Namensgebung ist der Zusatz „AG“ zwingend notwendig. Eine Schweizer AG muss über einen Verwaltungsrat und eine Generalversammlung sowie über eine staatlich zugelassene Revisionsstelle verfügen, die den Jahresbericht vorlegt.

 

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Quellen:

http://www.aktiengesellschaft.ch/

http://www.kmu.admin.ch/kmu-gruenden/03476/03513/03527/index.html?lang=de

http://www.kmu.admin.ch/kmu-gruenden/03153/03193/index.html?lang=de

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