Mangel durch fehlerhafte Bedienungsanleitung
Eine Kaufsache (hier Whirlpool) kann allein dadurch mangelhaft sein, dass die Bedienungsanleitung in wesentlichen Punkten unvollständig oder fehlerhaft ist, sodass bei entsprechendem Gebrauch der – ansonsten einwandfreien – Kaufsache Fehlfunktionen auftreten. Der Käufer hat bei der Geltendmachung seiner Gewährleistungsansprüche jedoch zu beachten, dass dem Verkäufer auch in einem derartigen Fall das Recht zur Nachbesserung zusteht.
Für ein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen im Sinne des § 439 BGB reicht es aus, wenn der Käufer die aufgetretene Fehlfunktion beschreibt. Es ist Sache des Verkäufers zu erkennen, dass die Ursache dieser Fehlfunktion in einer Unzulänglichkeit der Bedienungsanleitung besteht, und dem Käufer die nötigen ergänzenden Bedienungshinweise zu geben. Solange das nicht geschieht, besteht der Mangel fort.
Urteil des OLG München vom 09.03.2006
6 U 4082/05
OLGR München 2006, 461
ZAP EN-Nr. 132/2007