Rechtsnews 13.10.2011 Anna Schön

Italienischer Staatsbürger wegen Verurteilung ausgewiesen

Welche Behörde ist zuständig bei Aufenthaltsbeendigungen von Unionsbürgern? Das Bundesverwaltungsgericht entschied entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, dass bei der Aufenthaltsbeendigung von Unionsbürgern das Regierungspräsidium zuständig ist. Nur in Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeitskonzentration für Aufenthaltsbeendigungen von EU-Bürgern bei den Regierungspräsidien. Italiener verliert Aufenthaltsrecht Seit 1972 lebt der italienische Staatsbürger in Deutschland. Er ist mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet und hat mit ihr zwei gemeinsame Töchter. Als er 2005 zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt wird, wird ihm vom Regierungspräsidium Karlsruhe der Verlust seines Aufenthaltsrechts in Deutschland mitgeteilt. Verwaltungsgerichtshof Mannheim sieht baden-württembergische Zuständigkeitsverordnung für unwirksam Vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe und dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte die Klage des Italieners gegen den Verlust des Aufenthaltsrechts erfolg. Der VGH sieht die Zuständigkeitsverordnung von Baden-Württemberg als unwirksam an. Bundesverwaltungsgericht hält Ausweisung formell für rechtmäßig Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sieht das Regierungspräsidium für zuständig. Zwar ist § 1 II Nr. 1 AufenthG grundsätzlich nicht auf Unionsbürger anwendbar, dies sei aber nur soweit der Fall, soweit nicht ein Gesetz etwas anderes bestimmt. Diese Ausnahme läge durch die Bestimmung des § 71 I AufenthG vor. Somit ist die Ausweisung des italienischen Staatsbürgers formell rechtmäßig. Zur Klärung der materiellen Rechtslage, d.h., ob die Ausweisung aufgrund der Verurteilung rechtmäßig war, verwies das BVerwG den Sachverhalt zurück an den Verwaltungsgerichtshof.   Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.06.2011, Az.: 1 C 18.10

 

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€