
BGH-Klartext zu „Knockout 51“
Was das Urteil zu § 129a StGB für Terrorismus-Vorwürfe wirklich bedeutet Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22.01.2026 im viel beachteten Komplex um die rechtsextremistische Kampfsportgruppe „Knockout 51“ die zentrale Weichenstellung bestätigt: Die Gruppe ist nach der strafrechtlichen Bewertung keine terroristische









