
Darf der Urlaub nach Kalendertagen berechnet werden?
In Deutschland richtet sich der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie nach anwendbaren Tarifverträgen, hier im vorliegenden Fall dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst-Verwaltung/VKA (TVöD-V-VKA). In der arbeitsrechtlichen Praxis ist oft unklar, ob sich die Berechnung des










