Im Mittelpunkt folgenden Rechtsstreits steht: Der Freistaat Bayern und die Wochenzeitung “Zeitungszeugen” beziehungsweise dessen Verleger Peter McGee. Es geht um das Urheberrecht von Hitlers “Mein Kampf”, das als Basis des Terrors der Nationalsozialisten gilt und das 1924 entstanden ist, als Hitler im bayrischen Landsberg am Lech inhaftiert war.
Passagen aus Hitlers “Mein Kampf” zitieren?
McGee wollte 3% der Hetzschrift als Beilage für “Zeitungszeugen” veröffentlichen. Dem wollte er Kommentare beifügen. Er war der Meinung, er habe ein Anrecht darauf und könne sich auf das Zitierrecht stützen. Das Bayrische Finanzministerium machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Dieses hat nämlich die Urheberrechte des Hitler-Werks inne, da es Rechtsnachfolger des Eher-Verlages ist. Bayern wollte eine einstweilige Verfügung geltend machen.
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