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Wehrpflicht

Von Bernd Korz am 11. März 2011

Das bisher geltende Gesetz besagte, dass deutsche Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die in der Bundesrepublik wohnen und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden können. Ersatzweise war auch der Dienst beim Bundesgrenzschutz oder einem Zivilschutzverband möglich. Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnte, konnte zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Wehrpflicht ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 15. Dezember 2010 wird die Wehrpflicht im Zuge des Bundeswehrreform ab Juli 2011 jedoch ausgesetzt und die Bundeswehr von circa 240.000 Soldaten auf 185.000 Soldaten verkleinert. Zum ersten Mal seit Wiedereinführung der Wehrpflicht im Jahre 1956 werden junge Männer somit ab Juli 2011 nicht mehr eingezogen. Zum 1. Januar 2011 wurden zum letzten Mal alle Wehrpflichtigen zwangsweise einberufen, seit dem 1. März 2011 werden Wehrpflichtige nicht mehr gegen ihren Willen zum Dienst verpflichtet. Zunächst wurde der Wehrdienst am 1. Juli 2010 von ursprünglich neun auf sechs Monate verkürzt. 

Künftig soll die Truppe aus rund 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten bestehen. Weiterhin sind circa 15.000 freiwillig Dienende im Jahr geplant, deren Dienst bis zu 23 Monate dauern kann. Um diese Freiwilligen gewinnen zu können, plant das Verteidigungsministerium ein Programm, das Kosten in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags verursachen wird. Zudem soll auch ein weiterer Anreiz für Fachkräfte wie Ingenieure oder Ärzte geschaffen werden.

Durch die Aussetzung der Wehrpflicht wird ab Juli 2011 zukünftig auch der Zivildienst entfallen. Um diesem Verlust entgegenzuwirken, möchte die Bundesregierung mit einem Bundesfreiwilligendienst circa 35.000 Männer und Frauen für gemeinnützige Arbeit gewinnen. Etwa die gleiche Anzahl an freiwilliger Personen soll aus bereits bestehenden Initiativen wie dem Freiwilligen Ökonomischen Jahr oder dem Freiwilligen Sozialen Jahr gewonnen werden. Die Dauer des freiwilligen Einsatzes soll 23 Monate betragen.

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Bernd Korz – who has written 408 posts on rechtsanwalt.com - Aktuelles rund ums Recht.

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