Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist, genau wie das dingliche Verfügungsgeschäft, Ausdruck des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips. Durch das Verpflichtungsgeschäft verpflichtet sich z.B. der Verkäufer einen bestimmten Gegenstand zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Preis zu verkaufen, der Käufer verpflichtet sich zum Kauf. Im deutschen Zivilrecht ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft strikt von dem dinglichen Verfügungsgeschäft zu trennen. Durch das dingliche Verfügungsgeschäft werden sich die Parteien z.B. darüber einig, dass das Eigentum an einem bestimmten Gegenstand auf den Käufer übergehen soll. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft liegt aber regelmäßig dem dinglichen Verfügungsgeschäft zugrunde.
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