Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) lenken und regeln den öffentlichen Verkehr. Die StVO ist gegliedert in 1) Allgemeine Verkehrsregeln, 2) Zeichen und Verkehrseinrichtungen und 3) Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. (§ 1 StVO). Die letzten wichtigsten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung sind neben dem Verbot, am Steuer ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, das richtige Verhalten im Kreisverkehr sowie eine deutlichere Beschreibung des korrekten Fahrverhaltens, wenn sich zwei Fahrstreifen zu einer Spur verengen (Stand März 2001). Im Kreisverkehr muss der Einfahrende grundsätzlich Vorfahrt gewähren und darf beim Einfahren in den Kreisverkehr auch nicht mehr blinken. Dafür muss er nun die Ausfahrt aus dem Kreisel signalisieren.Präzisiert wurde in der neuen Fassung der StVO, wie sich die Autofahrer zu verhalten haben, wenn aus zwei Fahrspuren eine wird: Generell muss bis zum Hindernis vorgefahren und erst dann nach dem Reißverschluss-Prinzip eingefädelt werden. Das galt eigentlich schon immer, nur ist es jetzt so konkret auch in der StVO beschrieben, weil sich viele Autofahrer viel zu früh eingeordnet haben und diejenigen beschimpft und blockiert haben, die sich an die Verkehrsregeln hielten.
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