Erträge und Einkünfte aus Geld- und Anlagevermögen sind steuerpflichtig. Sämtliche Zinsen und Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten und Spekulationsgewinne fallen als Einkünfte unter die Steuerpflicht. Eine Vermögenssteuer gibt es nicht mehr. Freibeträge gibt es für die Einnahmen aus Kapitalvermögen, also Zinsen und Dividenden. Zurzeit betragen sie 1.550 Euro für Singles bzw. 3.100 Euro für Verheiratete. Dazu kommen pro Nase 51 Euro Werbungskostenpauschale. Wer höhere Werbungskosten hat, muss diese nachweisen. Hierunter fallen zum Beispiel neben den Depotgebühren, Kaufprovisionen, Telefon- und Portokosten Fachliteratur zum Thema Geldanlagen, Investment- oder Finanzmagazine, die fachliches Wissen zu den verschiedenen Formen der Geldanlage vermitteln, sowie Fahrtkosten zu Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften.
Kursgewinne aus Aktien und festverzinslichen Wertpapieren sind hingegen nach 12 Monaten steuerfrei, vorher müssen sie als Spekulationsgewinne versteuert werden. Je Ehegatten gibt es aber auch hier ca. 504 Euro Freibetrag. Rentenzahlungen sind bislang nur mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig.Einnahmen aus dem Verkauf von Häusern und Grundstücken unterliegen einer zehnjährigen Spekulationsfrist, in der Verkaufsgewinne gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis versteuert werden müssen. Nicht steuerpflichtig sind Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die zu Wohnzwecken selber genutzt wurden und nun wegen eines Umzuges verkauft werden.Einnahmen aus Besitz und Kapitalvermögen unterliegen dem persönlichen Steuersatz.
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