Lateinischer Rechtsbegriff. Stellt ein Vertragsangebot dar, bei dem ein unbestimmter Personenkreis angesprochen werden soll. Bei der o. a. i. p. darf der Rechtsbindungswille nicht fehlen, hierdurch ist sie von der invitatio ad offerendum abzugrenzen. Das Angebot gilt gegenüber jedem, der innerhalb einer festgesetzten Frist oder solange dieses Angebot aufrechterhalten wird, eine Willenserklärung zur Annahme des Angebots abgibt.
Beispiele:
- Zapfsäulen an Tankstellen
- Warenautomaten
- öffentliche Verkehrsmittel
Sie sind zu schnell gefahren, haben falsch geparkt oder sind auf einer Party mit zwei Bier im Magen weggefahren? Unsere Bussgeldrechner helfen Ihnen schnell zu erfahren, was auf Sie zukommen wird:

Neuer Beitrag: offerte ad incertas personas http://t.co/8eovWQm9
Gute Idee. Erklärung ist besser als die Quelle, auf die man sonst gerne für die erste Orientierung zurückgreift.