Nachlasserbenschulden sind solche Nachlassverbindlichkeiten die dem Erben bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses entstehen. Dies sind zum Beispiel Kosten die dadurch entstehen, dass der Erblasser einen Steuerberater mit der Beratung des Erben beauftragt hat. Ist der Vorerbe eine Verbindlichkeit zur ordnungsgemäßen Verwaltung eingegangen, so kann dies gleichzeitig eine Eigenverbindlichkeit und eine Nachlassverbindlichkeit für den Erben sein.
Der Erbe kann seine Haftung in solchen Fällen nicht auf den Nachlass beschränken. Wird der Erbe jedoch rechtsgeschäftlich tätig, kann er mit dem Gläubiger eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren.
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