Die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG ist ein Unterfall der Feststellungsklage.
Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, so wird es durch das KSchG besonders geschützt. Dies gilt aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. Ist die Form oder Frist der Kündigung nicht eingehalten worden oder ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, so ist die Kündigung nicht wirksam.
Will er gerichtlich gegen eine sozial ungerechtfertigte Kündigung vorgehen, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen (Kündigungsschutzklage).
In dem Urteil wird schließlich fetsgestellt, ob das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt wurde oder weiterhin besteht.
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[...] richten sich nach den einzelnen Prozessordnungen. Ein Beispiel für eine Festellungsklage ist die Kündigungsschutzklage. Auf Facebook teilen Tweet about it Auf xing teilen Drucken Bookmark in Browser Weiterleiten per [...]