Abschluss eines Vertrages ohne vorherige Bestellung. Im Bereich der Privatwohnung; am Arbeitsplatz; im Rahmen einer Freizeitveranstaltung; in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlicher Wege. Hier hat der Kunde ein besonderes Widerrufsrecht.
Seit dem 1. Oktober 2001 hat ein Käufer auch für Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten, Zeitschriften-Abos (außer Probe-Abos, die über einen bestimmten festgelegten Zeitraum ohne erneute Zustimmung nicht hinausgehen) und Verbraucherkredite ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dies soll ihn vor dem spontanen und unüberlegten Abschluss von Verträgen schützen. Der Verbraucher muss aber über dieses Rücktrittsrecht belehrt werden, sonst verlängert sich die Frist auf vier Monate.
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